Sozialverband VdK - Ortsverband Bad Herrenalb
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Wochenblatt KW16-14

!! Der Ortsverband bietet eine 4 tägige Mitgliederreise in Toskana an !!

Reisetermin : Donnerstag, 09.10.14 - Sonntag, 12.10.14
Nähere Informationen beim Kaffeenachmittag oder auf unserer Internetseite.

Leistungen zur Berufsförderung.

Berufsförderung bedeutet, alle Hilfen anzubieten, die erforderlich sind, um die Erwerbsfähigkeit( Erwerbsfähigkeit ist die Fähigkeit von Versicherten, sich unter Ausnutzung der Arbeitsgelegenheiten, die sich ihnen nach ihren gesamten Kenntnissen, körperlichen und geistigen Fähigkeiten im ganzen Bereich des wirtschaftlichen Lebens bieten, einen Erwerb zu verschaffen) eines behinderten Menschen zu erhalten, zu bessern, herzustellen oder wiederherzustellen. Dabei wird nicht nur die Leistungsfähigkeit berücksichtigt; auch die Neigungen und bisherigen Tätigkeiten spielen eine wichtige Rolle. Behinderten Menschen, die bereits berufstätig waren, soll nach Möglichkeit der bisherige Arbeitsplatz erhalten werden, zumindest aber der bisherige Beruf. Ist dies nicht möglich, geht es darum, ihnen zu helfen, einen neuen Beruf zu erlernen. Die Arbeitsagenturen stehen auch hier mit Rat und Tat zur Seite. Die Wiedereingliederung in die frühere Berufstätigkeit ist besonders wichtig, weil so die Folgen der Behinderung(Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist) am besten überwunden werden können. Denn der behinderte Mensch kann in diesem Fall seine Kenntnisse und Erfahrungen in vollem Umfang einbringen. Folgende Leistungen helfen dabei, den bisherigen Beruf und den alten Arbeitsplatz zu sichern: Übernahme der Kosten für technische Arbeitshilfen,(Technische Arbeitshilfen sind solche zur Ausstattung des Ausbildungs- und Arbeitsplatzes schwerbehinderter Menschen, die spezielle, für sie entwickelte Hilfsmittel benötigen, um eine dauerhafte Eingliederung zu erreichen und zu sichern. Der schwerbehinderte oder gleichgestellte behinderte Mensch hat gegen den Arbeitgeber einen Anspruch auf Ausstattung des Arbeitsplatzes mit den erforderlichen technischen Arbeitshilfen). Quelle:http://www.einfach-teilhaben.de

"Man muss nur wollen und daran glauben, dann wird es gelingen. " Ferdinand Graf von Zeppelin
Unsere erfahrenen Sozialberater und Rechtsanwälte, handeln und helfen bei Papierkram, sowie bei sozialrechtlichen Fragen in den sozialrechtlichen Sprechstunden. Wichtig: Eine telefonische Anmeldung ist immer erforderlich!

Nachfolgend Anschriften und Telefonnummern für die sozialrechtlichen Sprechstunden in:

76133 Karlsruhe Karlstraße 53-55 Telefon 0721-932790
Montag, 8.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 15.45 Uhr
Donnerstag, 8.00 bis 12.00 Uhr

75365 Calw Torgasse 7-9 Telefon 07051-168740 und 07441-84418
jeden 2. und 4. Dienstag, 14.00 bis 16.00 Uhr
jeden 1. und 3. Donnerstag, 14.00 bis 16.00 Uhr

Wichtiger Hinweis: Beratungen nur nach telefonischer Terminvereinbarung.

Für die Beratung in Bad Herrenalb : 07084-934399.

Wichtiger Hinweis: Beratungen nur nach telefonischer Terminvereinbarung.

Sie erreichen den Vorstand unter Tel. 07083-1898 oder 07083-3608.
Weitere Informationen vom und über den Ortsverband unter:
https://www.vdk.de/ov-bad-herrenalb

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