Sozialverband VdK - Ortsverband Bad Herrenalb
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Wochenbericht KW 50-13

Rente und Ruhestand!

Oftmals kommt die Frage auf, welche Ansprüche auf Versorgung im Alter bestehen. Es gibt die gesetzliche Rentenversicherung - für viele der wichtigste Bestandteil der Alterssicherung. Versicherte haben Anspruch auf Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung, wenn die für die jeweilige Rente erforderliche Mindestversicherungszeit (Wartezeit) erfüllt ist und die jeweiligen besonderen versicherungsrechtlichen und persönlichen Voraussetzungen vorliegen. Dann gibt es die Versorgung von Beamtinnen und Beamten nach dem Beamtenversorgungsrecht. Die Beamtenversorgung ist eine Altersversorgung, welche nur an Beamte, Richter, Soldaten und andere Personen, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis stehen, geleistet wird. Die Beamtenversorgung, auch "Pension" genannt, beruht auf der verfassungsrechtlich vorgeschriebenen Alimentationsverpflichtung des Dienstherrn und vereint funktional die beitragsbezogene Grundabsicherung durch die gesetzliche Rentenversicherung und eine zusätzliche betriebliche Altersvorsorge. Sofern die Erwerbsfähigkeit von Versicherten durch gesundheitliche Beeinträchtigungen gemindert ist, kann ein Anspruch auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung bestehen. Eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit können Versicherte erhalten, deren Restleistungsvermögen auf dem allgemeinem Arbeitsmarkt auf unter 6 Stunden gesunken ist. Haben Versicherte durch einen Arbeitsunfall einen Gesundheitsschaden erlitten, haben sie Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung, wie z. B. auf eine Verletztenrente.

Weitere Informationen auch über andere Themen erhalten sie auf der nachfolgenden Internetseite.

"Die Schwächsten sind der Maßstab für die Gerechtigkeit" Margot Käßmann

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Wichtiger Hinweis: Beratungen nur nach telefonischer Terminvereinbarung.

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