Sozialverband VdK - Ortsverband Bad Herrenalb
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Wochenbericht KW 25-13

Zu unserem Kaffeenachmittag am 10. Juli 2013 im Hotel am Kurpark 15 Uhr kommt Frau Bärbel Jerke, die Frauenbeauftragte des VdK Kreisverbandes.

Info:Krankengeld gestrichen!

Jeden kann es jederzeit treffen, länger krank und damit arbeitsunfähig zu werden. Wie beruhigend, dass es das Krankengeld gibt, eine der wichtigsten sozialen Errungenschaften. Doch nicht immer ist auf jede Krankenkasse auch Verlass. Es häufen sich Beschwerden von Patienten, die Schwierigkeiten mit ihrer Kasse bekommen haben. Für einen gelernten Maurer war Krankheit lange Zeit ein Fremdwort, bis sich nach 30 Arbeitsjahren sein Rücken meldete. "Durch die schwere körperliche Tätigkeit sind meine Bandscheiben im Lendenwirbelbereich kaputt", so das 50-jährige VdK-Mitglied. Ende 2010 wurde er von seinem Orthopäden arbeitsunfähig geschrieben. "Damals dachte ich noch, dass ich bald wieder auf die Beine komme", erinnert sich der Berliner. Ein Irrtum mit weitreichenden Folgen. Doch es kam anders. Die Schmerzen verschlimmerten sich. An Arbeit war für den Berliner nicht mehr zu denken. Nachdem er bereits ein Jahr arbeitsunfähig war und Krankengeld bezog, passierte etwas, das für den Patienten weitreichende Folgen hatte. An einem Freitag ging der Berliner zu seinem Orthopäden, um die Krankschreibung verlängern zu lassen. Doch die Praxis war an diesem Tag unvorhergesehen geschlossen worden. Auch bei seinem Hausarzt stand der Mann vor verschlossenen Türen. "Mir ging es an diesem Tag sehr schlecht. Ich hatte starke Schmerzen und wollte nur noch nach Hause", erinnert sich der Mann, der wegen seines Rückenleidens erheblich gehbehindert ist und deshalb einen Grad der Behinderung von 50 hat (Merkzeichen "G"). Den Arztbesuch verschob er deshalb auf den darauffolgenden Montag. Dass das ein Fehler war, ahnte der Patient noch nicht. Keine Lücken in der Krankschreibung. Bald darauf bekam er Post von seiner Krankenkasse. Die teilte ihm mit, dass ihm mit sofortiger Wirkung das Krankengeld gestrichen wird, weil er keine lückenlose Krankschreibung vorgelegt hat. Der Mann ging zu seinem Orthopäden, der die Krankschreibung auf den Freitag rückdatierte. Doch die Krankenkasse erkannte dies nicht an. "Ich hing auf einmal in der Luft, bekam keine Leistungen mehr und sollte obendrein noch aus der Krankenversicherung fliegen", so der Berliner. Nach zermürbenden Schriftwechseln mit seiner Kasse habe er sich keinen Rat mehr gewusst und sich an den VdK-Landesverband Berlin-Brandenburg gewandt. Viele Versicherte wissen nicht, dass eine Lücke in der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in der Regel zu der Beendigung des Anspruches auf Krankengeld führt. Wer also beispielsweise bis Freitag krankgeschrieben ist, muss spätestens an diesem Tag die neue Krankschreibung abholen. Eine fehlende Krankschreibung an Wochenendtagen gilt auch als Lücke. Generell entsteht der Anspruch auf Krankengeld immer erst einen Tag nach der Krankschreibung. Eine Rückdatierung kann wie diesem Falle nach gültiger Rechtsprechung diese Lücke nicht schließen. Ausnahmen würden nur dann gemacht, wenn der Betroffene am Tag des fälligen Arztbesuches nicht handlungs- oder geschäftstüchtig war.

Nachfolgende Regelungen beachten:

1 Bei Arbeitsunfähigkeit wird vom Arbeitgeber sechs Wochen Lohn oder Gehalt weitergezahlt. Anschließend zahlt die Krankenkasse 70 Prozent des beitragspflichtigen Arbeitsentgelts, jedoch nicht mehr als 90 Prozent des letzten Nettoarbeitsentgelts.

2 Bei einer vom Arzt ausgestellten Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit besteht der Anspruch auf Krankengeld längstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren. Dieser Anspruch ruht bei Bezug von Arbeitslosengeld oder anderen Entgeltersatzleistungen.

3 Für die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit ist grundsätzlich von der zuletzt ausgeübten Tätigkeit auszugehen. Kann sie nicht in vollem Umfang ausgeübt werden, muss gemäß der Arbeitsunfähigkeitsrichtlinie weiterhin Krankengeld gezahlt werden.

"Jeder ist beim zweiten Mal weiser. " Shimon Peres

Unsere erfahrenen Sozialberater sind nicht weiser als andere aber sie helfen bei Papierkram und bei sozialrechtlichen Fragen in den sozialrechtlichen Sprechstunden.

Nachfolgend Anschriften und Telefonnummern für die sozialrechtlichen Sprechstunden in:

76133 Karlsruhe Karlstraße 53-55 Telefon 0721-932790
Montag, 8.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 15.45 Uhr
Donnerstag, 8.00 bis 12.00 Uhr

75365 Calw Torgasse 7-9 Telefon 07051-168740 und 07441-84418
jeden 2. und 4. Dienstag, 14.00 bis 16.00 Uhr
jeden 1. und 3. Donnerstag, 14.00 bis 16.00 Uhr

Wichtiger Hinweis: Beratungen nur nach telefonischer Terminvereinbarung.

Für die Beratung in Bad Herrenalb : 07084-934399.

Wichtiger Hinweis: Beratungen nur nach telefonischer Terminvereinbarung.

Sie erreichen den Vorstand unter Tel. 07083-1898 oder 07083-3608.
Weitere Informationen vom und über den Ortsverband unter:
https://www.vdk.de/ov-bad-herrenalb

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