Sozialverband VdK - Ortsverband Bad Herrenalb
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Wochenbericht KW 19-13

8 Mai Kaffeenachmittag mit Info's zur Pflegeversicherung

15 Uhr Hotel am Kurpark

Schwerbehinderte im Sinne des Gesetzes sind Personen:

> mit einem Grad der Behinderung von wenigstens 50.
> mit einem Grad der Behinderung von weniger als 50, aber wenigstens 30,
sollen aufgrund einer Feststellung Schwerbehinderten gleichgestellt werden, wenn sie infolge ihrer Behinderung ohne Gleichstellung einen geeigneten Arbeitsplatz nicht erlangen oder nicht behalten können.

Wer ist schwer behindert oder behindert?

Von Behinderung spricht man, wenn ein gesundheitlicher Schaden zu funktionellen Einschränkungen führt. Mit anderen Worten: Jeder gesundheitliche Schaden und
jede körperliche, geistige oder seelische Veränderung, die nicht nur vorübergehend
ist und zu gesundheitlichen Einschränkungen führt, gilt als Behinderung. Dabei ist
es unerheblich ob eine Behinderung auf Krankheit oder Unfall beruht, oder sie
angeboren ist. Es kommt allein auf die Art der Behinderung an. ?Ob eine
Behinderung vorliegt muss ein Arzt unter Berücksichtigung der einzelnen Umstände
beurteilen. Die Schwerbehindertenvertretung hat die Beschäftigten bei Anträgen an
die Versorgungsverwaltung auf die Feststellung einer Behinderung und ihres
Grades zu unterstützen. ?Schwer behindert ist, wer einen Grad der Behinderung
von mehr als 50 hat. Leider wird sehr oft der Grad der Behinderung mit der einer
körperlichen oder geistigen Leistungseinschränkung gleichgesetzt.
So kann z. B. ein Jurist der nur einen Arm hat, die gleich gute Arbeit leisten, wie
jemand ohne Beeinträchtigung. Hieraus ist zu ersehen, dass auch ein/e Schwerbehinderte/r mit einem GdB von 100 in seinem Beruf die volle Leistung
erbringen kann, wenn er /sie eine Tätigkeit verrichtet bei der er/sie durch seine
Behinderung nicht beeinträchtigt ist. ?Es kommt also auf die Art der Beeinträchtigung
im Zusammenhang mit dem Beruf an. Darüber hinaus lassen sich durch eine
Vielzahl von Hilfen am Arbeitsplatz, die Arbeitsabläufe so gestalten, dass auch
ein/e Behinderte/r die gleiche Leistung erbringen kann.
Die Schwerbehindertenvertretung unterstützt und berät also in allen Fällen,
die mit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung und einer daraus folgenden
Behinderung zu tun hat. Die Schwerbehindertenvertretung kümmert sich um die Belange schwerbehinderter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter; stehen aber selbstverständlich auch denjenigen mit Rat und Hilfe (z. B. Antragstellung) zur Verfügung, die gesundheitliche Probleme haben oder noch nicht als "schwerbehindert" gelten. ?In diesem Bereich muss noch einiges an Überzeugungsarbeit geleistet werden, da viele gesundheitlich eingeschränkte Kolleginnen und Kollegen nicht den Mut haben sich zu "outen", weil sie fälschlicherweise Nachteile befürchten. Das Gegenteil ist der Fall, gerade sie sind durch das SGB IX geschützt.

"Man muss eine schwere Krankheit durchmachen, um zu erkennen, worin das Leben besteht". (Leo Tolstoi, 1828-1910, russischer Dichter )

Steuerberater sind unsere erfahrenen Sozialberater nicht, aber sie helfen bei Papierkram und bei sozialrechtlichen Fragen in den sozialrechtlichen Sprechstunden.

Nachfolgend Anschriften und Telefonnummern für die sozialrechtlichen Sprechstunden in:

76133 Karlsruhe Karlstraße 53-55 Telefon 0721-932790
Montag, 8.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 15.45 Uhr
Donnerstag, 8.00 bis 12.00 Uhr

75365 Calw Torgasse 7-9 Telefon 07051-168740 und 07441-84418
jeden 2. und 4. Dienstag, 14.00 bis 16.00 Uhr
jeden 1. und 3. Donnerstag, 14.00 bis 16.00 Uhr

Wichtiger Hinweis: Beratungen nur nach telefonischer Terminvereinbarung.

Für die Beratung in Bad Herrenalb : 07084-934399.

Wichtiger Hinweis: Beratungen nur nach telefonischer Terminvereinbarung.

Sie erreichen den Vorstand unter Tel. 07083-1898 oder 07083-3608.
Weitere Informationen vom und über den Ortsverband unter:
https://www.vdk.de/ov-bad-herrenalb

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