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In den eigenen vier Wänden bleiben!
Wenn Ihr Angehöriger in Ihrer oder in seiner Wohnung gepflegt werden soll, müssen Sie sich fragen, ob die räumlichen Gegebenheiten dies zulassen. Mit verschiedenen Maßnahmen können Wohnungen gut an individuelle Pflegeerfordernisse angepasst werden.
> Die baulichen Möglichkeiten, eine Wohnung barrierefrei zu gestalten, sind heute sehr vielfältig:Beseitigung von Türschwellen
> Einbau von Treppenliften rollstuhlgerechte Verbreiterung von Türen und Durchgängen > altersgerechte sanitäre Einrichtungen (Dusche, Badewanne, Toilette, Haltegriffe) > rutschhemmende Bodenbeläge
Viele Menschen ziehen ins Heim, weil ihre Wohnung für eine Pflege zu Hause nicht geeignet ist. Würde sie angepasst, könnten sie in vielen Fällen noch lange dort wohnen bleiben. Um- und Einbauten erleichtern auch den Angehörigen die Pflege erheblich. Vermieter dürfen solche Maßnahmen grundsätzlich nicht verbieten. Die Pflegekasse bezuschusst eine Anpassungsmaßnahme einkommensunabhängig mit bis zu 2.557 Euro. Dieser Zuschuss wird erneut gezahlt, wenn sich der Pflegebedarf erhöht hat. Er reicht jedoch für größere Vorhaben wie einen Treppenlift bei weitem nicht aus. Übrigens: Auch den Umzug in eine für die Pflege geeignetere Wohnung bezuschusst die Pflegekasse. Weitere Fördermöglichkeiten gibt es bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau und in vielen Bundesländern.
Keiner ist allein - VdK-Pflegeratgeber.pdf (1,17 MB, PDF-Datei) https://www.vdk.de/
Keiner ist allein. Angehörige selbst pflegen ein Ratgeber. Quelle: Sozialverband VdK. Stand: Dezember 2012, enthält die relevanten Informationen für das Jahr 2013
Pflegestützpunkte, Sozialämter, Wohlfahrtsverbände, Seniorenbüros und die Pflegekassen halten Informationen zur Wohnraumanpassung bereit. Auch einige Landesverbände des VdK bieten Beratungen an.
"Veränderungen zu akzeptieren, das ist der Schlüssel des Lebens. Sobald man aufhört, das zu tun, ist man tot." Bette Davis
Steuerberater sind unsere erfahrenen Sozialberater nicht, aber sie helfen bei Papierkram und bei sozialrechtlichen Fragen in den sozialrechtlichen Sprechstunden.
Nachfolgend Anschriften und Telefonnummern für die sozialrechtlichen Sprechstunden in:
76133 Karlsruhe Karlstraße 53-55 Telefon 0721-932790
Montag, 8.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 15.45 Uhr
Donnerstag, 8.00 bis 12.00 Uhr
75365 Calw Torgasse 7-9 Telefon 07051-168740 und 07441-84418
jeden 2. und 4. Dienstag, 14.00 bis 16.00 Uhr
jeden 1. und 3. Donnerstag, 14.00 bis 16.00 Uhr
Wichtiger Hinweis: Beratungen nur nach telefonischer Terminvereinbarung.
Für die Beratung in Bad Herrenalb : 07084-934399.
Wichtiger Hinweis: Beratungen nur nach telefonischer Terminvereinbarung.
Sie erreichen den Vorstand unter Tel. 07083-1898 oder 07083-3608.
Weitere Informationen vom und über den Ortsverband unter:
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