Sozialverband VdK - Ortsverband Bad Herrenalb
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Wochenbericht KW 47-12

Umstrittene GEZ-Gebühr - VdK kritisiert Wegfall von Befreiungsregelungen.

Ab Januar 2013 soll die Rundfunkgebühr nicht mehr geräteabhängig, sondern als Pauschale von monatlich 17,98 Euro für jeden Haushalt fällig werden. Der Sozialverband VdK kritisiert an der neuen Regelung, dass Menschen mit Behinderung und Personen mit niedrigem Einkommen klar benachteiligt werden. So sollen die bestehenden Befreiungen für einen Teil behinderter Menschen abgeschafft und nur noch eine Beitragsermäßigung auf ein Drittel des Betrags, also rund sechs Euro pro Monat, für diesen Personenkreis gelten. Das trifft auf Menschen mit Behinderung zu, denen das Merkzeichen RF zuerkannt wurde. Für die Betroffenen ist das eine klare Verschlechterung. Denn diese Menschen sind oftmals auf Radio, Fernsehen und Internet angewiesen, um am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu können. Gänzlich befreit von der Rundfunkgebühr bleiben nach wie vor taubblinde Menschen. Alleinstehende belastet. Das Nachsehen bei der neuen Gebührenerhebung haben auch Alleinstehende, die nur ein Radio oder einen Computer haben. Statt wie bisher 17,28 Euro im Vierteljahr zahlen sie künftig 53,94 Euro. Das bedeutet eine Verdreifachung des Betrags. Eine solche Mehrbelastung ist aus Sicht des VdK nicht nachvollziehbar und den Betroffenen kaum zu vermitteln. Der Sozialverband VdK setzt sich vehement dafür ein, die bis Ende 2005 geltende Befreiung für Haushalte mit kleinem Einkommen wieder einzuführen. Davon würden Geringverdiener und Senioren mit kleinen Renten, die noch nicht auf Sozialleistungen angewiesen sind, profitieren. Weiterhin befreit von der Rundfunkgebühr bleiben all jene, die bestimmte staatliche Sozialleistungen, wie beispielsweise Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung im Alter, erhalten. Hier ist es aus Sicht des VdK angebracht, bei Empfängern von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung eine langfristige Befreiungsregelung einzuführen. Bisher gilt die Befreiung nur so lange, wie die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Bei Grundsicherungsleistungen ist das in der Regel maximal ein Jahr.

"Teilnehmen ist wichtiger als siegen" ( Pierre de Coubertin).

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Die richtigen Wege bei sozialrechtlichen Fragen zeigen ihnen unsere Sozialberater bei den sozialrechtlichen Sprechstunden, nur nach telefonischer Anmeldung, dies gilt für alle VdK Dienststellen.

Nachfolgend Anschriften und Telefonnummern für die sozialrechtlichen Sprechstunden in:

76133 Karlsruhe Karlstraße 53-55 Telefon 0721-932790
Montag, 8.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 15.45 Uhr
Donnerstag, 8.00 bis 12.00 Uhr

75365 Calw Torgasse 7-9 Telefon 07051-168740 und 07441-84418
jeden 2. und 4. Dienstag, 14.00 bis 16.00 Uhr
jeden 1. und 3. Donnerstag, 14.00 bis 16.00 Uhr

Für die Beratung in Bad Herrenalb : 07084-934399.

Wichtiger Hinweis: Beratungen nur nach telefonischer Terminvereinbarung.

Sie erreichen den Vorstand unter Tel. 07083-1898 oder 07083-3608.
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