Sozialverband VdK - Ortsverband Bad Herrenalb
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Wochenbericht KW 41-12

Erwerbsminderung:

Was passiert, wenn Menschen aus gesundheitlichen Gründen ihre Arbeit nicht mehr ausüben können und für eine Altersrente noch zu jung sind? Für diesen Fall kann eine Rente wegen Erwerbsminderung das Einkommen ganz oder teilweise ersetzen, sofern die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht ist. Dabei gilt der Grundsatz "Reha vor Rente". Das heißt, es wird zuerst geprüft, ob die eingeschränkte Erwerbsfähigkeit durch medizinische oder berufliche Rehabilitation wieder hergestellt werden kann. Wer dauerhaft voll erwerbsgemindert ist und - gegebenenfalls mit einer Erwerbsminderungsrente - ein so geringes Einkommen und Vermögen hat, dass es für den Lebensunterhalt nicht ausreicht, hat Anspruch auf ergänzende Leistungen der Sozialhilfe. Im Zusammenhang mit der Bewilligung von Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit in der gesetzlichen Rentenversicherung wird unterschieden in:

Teilweise Erwerbsminderung:

Teilweise erwerbsgemindert sind Personen, die wegen Krankheit oder Behinderung für unbestimmte Zeit nicht in der Lage sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens sechs Stunden täglich erwerbstätig zu sein.

Volle Erwerbsminderung:

Voll erwerbsgemindert sind Personen, die wegen Krankheit oder Behinderung für unbestimmte Zeit nicht in der Lage sind, unter den üblichen Bedingungen des Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein.
Für eine Rente wegen Erwerbsminderung müssen außerdem noch versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllt sein. Sind auch diese erfüllt, haben Versicherte einen Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung.

"Unsere größte Schwäche ist das Aufgeben. Der sicherste Weg zum Erfolg besteht darin, immer wieder einen neuen Versuch zu wagen". (Thomas Edinson).

Aufgeben! Nein:

denn für sozialrechtliche Fragen stehen ihnen unsere Sozialberater bei den sozialrechtlichen Sprechstunden, nur nach telefonischer Anmeldung, dies gilt für alle VdK Dienststellen, zur Verfügung.

Nachfolgend Anschriften und Telefonnummern für die sozialrechtlichen Sprechstunden in:

76133 Karlsruhe Karlstraße 53-55 Telefon 0721-932790
Montag, 8.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 15.45 Uhr
Donnerstag, 8.00 bis 12.00 Uhr

75365 Calw Torgasse 7-9 Telefon 07051-168740 und 07441-84418
jeden 2. und 4. Dienstag, 14.00 bis 16.00 Uhr
jeden 1. und 3. Donnerstag, 14.00 bis 16.00 Uhr

Für die Beratung in Bad Herrenalb : 07084-934399.

Wichtiger Hinweis: Beratungen nur nach telefonischer Terminvereinbarung.

Sie erreichen den Vorstand unter Tel. 07083-1898 oder 07083-3608.
Weitere Informationen vom und über den Ortsverband unter:
https://www.vdk.de/ov-bad-herrenalb

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