Sozialverband VdK - Ortsverband Bad Herrenalb
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Wochenbericht KW 40-12

Merkzeichen

Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis kennzeichnen die Art der Behinderung und die damit verbundenen Leistungen und Vergünstigungen. Zuständig ist das Versorgungsamt.

Merkzeichen RF

Das Merkzeichen RF im Schwerbehindertenausweis signalisiert Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung und Telefongebührenermäßigung für den Inhaber des Ausweises. Voraussetzungen: Die gesundheitlichen Voraussetzungen für eine Befreiung von der Rundfunk- und Fernsehgebührenpflicht liegen vor bei:
Blinden oder wesentlich Sehbehinderten mit einem Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 60 alleine für die Sehbehinderung
Hörgeschädigten, bei denen eine ausreichende Verständigung über das Gehör auch mit Hörhilfen nicht möglich ist (GdB für die Hörbehinderung wenigstens 50)
Behinderten mit einem GdB von mindestens 80, die wegen ihres Leidens an öffentlichen Veranstaltungen nicht teilnehmen können. Hierzu gehören:
Behinderte mit schweren Bewegungseinschränkungen (auch durch innere Leiden wie z.B. schwere Herzleistungs- oder Lungenfunktionsschwäche), die deshalb auf Dauer selbst mit Hilfe von Begleitpersonen oder technischen Hilfsmitteln (z.B. Rollstuhl) keine öffentlichen Veranstaltungen in zumutbarer Weise besuchen können
Behinderte, die durch ihre Behinderung auf ihre Umgebung unzumutbar abstoßend oder störend wirken wie z.B. durch Entstellung, Geruchsbelästigung (unzureichend verschließbarer Anus praeter), häufige Anfälle, laute Atemgeräusche, unwillkürliche Bewegungen oder Laute (Spastiker). Behinderte mit nicht nur vorübergehend ansteckender Lungentuberkulose. Behinderte z.B. nach Organtransplantationen, die wegen einer immunsuppressiven Behandlung jede Ansteckungsgefahr meiden müssen geistig oder seelisch Behinderte, die aufgrund motorischer Unruhe und Verhaltensauffälligkeiten stören würden. Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung, Telefongebührenermäßigung. Für die tatsächliche Befreiung von der Rundfunk- und Fernsehgebührenpflicht bzw. für die Ermäßigung der Telefongebühr müssen jedoch weitere Voraussetzungen erfüllt sein.

"Chancengleichheit besteht nicht darin, dass jeder einen Apfel pflücken darf, sondern dass der Zwerg eine Leiter bekommt". Reinhard Turre

Hilfe bekommen Sie bei uns nicht mit einer Leiter, aber für sozialrechtliche Fragen stehen ihnen unsere Sozialberater bei den sozialrechtlichen Sprechstunden, nur nach telefonischer Anmeldung, dies gilt für alle VdK Dienststellen, zur Verfügung.

Nachfolgend Anschriften und Telefonnummern für die sozialrechtlichen Sprechstunden in:

76133 Karlsruhe Karlstraße 53-55 Telefon 0721-932790
Montag, 8.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 15.45 Uhr
Donnerstag, 8.00 bis 12.00 Uhr

75365 Calw Torgasse 7-9 Telefon 07051-168740 und 07441-84418
jeden 2. und 4. Dienstag, 14.00 bis 16.00 Uhr
jeden 1. und 3. Donnerstag, 14.00 bis 16.00 Uhr

Für die Beratung in Bad Herrenalb : 07084-934399.

Wichtiger Hinweis: Beratungen nur nach telefonischer Terminvereinbarung.

Sie erreichen den Vorstand unter Tel. 07083-1898 oder 07083-3608.
Weitere Informationen vom und über den Ortsverband unter:
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