Sozialverband VdK - Ortsverband Bad Herrenalb
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Wochenbericht KW 39-12

Merkzeichen

Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis kennzeichnen die Art der Behinderung und die damit verbundenen Leistungen und Vergünstigungen. Zuständig ist das Versorgungsamt.

Merkzeichen Bl

Das Merkzeichen Bl wird erteilt, wenn eine der folgenden Voraussetzungen vorliegt:
Vollständige Blindheit. Die Sehschärfe auf dem besseren Auge beträgt nicht mehr als 1/50. Andere Störungen des Sehvermögens (z.B. Gesichtsfeldeinengungen) liegen vor, die obiger Sehschärfe entsprechen. Vergünstigungen: Das Merkzeichen Bl ist ausschlaggebend für: Behinderung > Steuervorteile, Umsatzsteuer, Hundesteuer (Blindenhund), Blindengeld Blindenhilfe, Kraftfahrzeughilfe, Automobilclubs (beitragsfrei), Kraftfahrzeugsteuer, Fahrdienste, Öffentliche Verkehrsmittel, Parkerleichterungen, Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung, Telefongebührenermäßigung

Merkzeichen G

Das Merkzeichen G im Schwerbehindertenausweis erhalten Personen mit erheblicher Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr bzw. erheblicher Geh- und/oder Stehbehinderung. Voraussetzungen: Immer bei Merkzeichen H. Immer für Gehörlose. Immer bei geistig Behinderten mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 100. Anzunehmen bei: Funktionsstörungen der unteren Gliedmaßen und/oder der Lendenwirbelsäule bei einem GdB von mindestens 50 oder besonderen Auswirkungen auf die Gehfähigkeit bei einem GdB von mindestens 40, Schweren inneren Leiden, z.B. schweren Herzschäden, dauernden Einschränkungen der Lungenfunktion oder chronischer Niereninsuffizienz
Hirnorganischen Anfällen mit mittlerer Anfallshäufigkeit, wenn die Anfälle überwiegend am Tag erfolgen, Diabetes mellitus mit häufigen hypoglykämischen Schocks. Störungen der Orientierungsfähigkeit wie schweren Sehbehinderungen oder geistigen Behinderungen mit einem GdB von 80 oder 90. Bei Kindern:?Das Merkzeichen G ist auch bei Säuglingen und Kleinkindern möglich. Für die Beurteilung gelten dieselben Kriterien wie bei Erwachsenen. Vergünstigungen: Das Merkzeichen G ist ausschlaggebend für: Behinderung > Steuervorteile, Kraftfahrzeughilfe. Ermäßigungen bei Automobilclubs, Zusätzliche behinderungsbedingte Gebühren, z.B. für Eignungsgutachten, Eintragung besonderer Bedienungseinrichtungen oder Auflagen im Führerschein, beim TÜV oder bei der Straßenverkehrsbehörde können ermäßigt oder erlassen werden: Kraftfahrzeugsteuer, Fahrdienste, Mehrbedarfszuschläge, Öffentliche Verkehrsmittel.

"Rechte bleiben nur Papier, wenn sie nicht genutzt werden".( Unbekannt)

Für ihre Rechte und sozialrechtliche Fragen stehen ihnen unsere Sozialberater bei den sozialrechtlichen Sprechstunden zur Verfügung.
Hilfe erhalten sie bei den sozialrechtlichen Sprechstunden.

Nachfolgend Anschriften und Telefonnummern für die sozialrechtlichen Sprechstunden in:

76133 Karlsruhe Karlstraße 53-55 Telefon 0721-932790
Montag, 8.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 15.45 Uhr
Donnerstag, 8.00 bis 12.00 Uhr

75365 Calw Torgasse 7-9 Telefon 07051-168740 und 07441-84418
jeden 2. und 4. Dienstag, 14.00 bis 16.00 Uhr
jeden 1. und 3. Donnerstag, 14.00 bis 16.00 Uhr

Für die Beratung in Bad Herrenalb : 07084-934399.

Wichtiger Hinweis: Beratungen nur nach telefonischer Terminvereinbarung.

Sie erreichen den Vorstand unter Tel. 07083-1898 oder 07083-3608.
Weitere Informationen vom und über den Ortsverband unter:
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