Sozialverband VdK - Ortsverband Bad Herrenalb
Url dieser Seite: http://vdk.de/ov-bad-herrenalb/ID118797
Sie befinden sich hier:

Wochenbericht KW 38-12

Merkzeichen

Merkzeichen B

Das Merkzeichen B im Schwerbehindertenausweis wird erteilt, wenn bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel eine ständige Begleitung nötig ist. Schwerbehinderte mit Merkzeichen B sind zur Mitnahme einer Begleitperson berechtigt, aber nicht verpflichtet. Leistungen: Die notwendige Begleitperson eines Schwerbehinderten mit dem Merkzeichen B wird in öffentlichen Verkehrsmitteln
und im Flugverkehr unentgeltlich befördert.

Merkzeichen Gl

Das Merkzeichen Gl wird erteilt bei Gehörlosigkeit und an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit mit schwerer Sprachstörung. Das sind in der Regel hörbehinderte Menschen, bei denen die an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit angeboren oder in der Kindheit erworben worden ist. 3. Vergünstigungen: Das Merkzeichen Gl hat z.B. Bedeutung für die unentgeltliche Beförderung in Öffentlichen Verkehrsmitteln
und ist ausschlaggebend für Kraftfahrzeugsteuer, Telefongebührenermäßigung und Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung.

Merkzeichen aG

Das Merkzeichen aG im Schwerbehindertenausweis erhalten Personen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung, d.h.: Das Gehvermögen ist auf das Schwerste eingeschränkt und die Fortbewegung ist nur mit fremder Hilfe oder großer Anstrengung möglich. 2. Voraussetzungen: Die Voraussetzungen für das Merkzeichen aG sind z.B. anzunehmen bei: Querschnittgelähmten Doppeloberschenkelamputierten, Doppelunterschenkelamputierten, Behinderten, die ständig auf einen Rollstuhl angewiesen sind schweren und schwersten Erkrankungen der inneren Organe wie Herzschäden mit schweren Dekompensationserscheinungen oder Ruheinsuffizienz sowie schweren Einschränkungen der Lungenfunktion. Bei Kindern?Das Merkzeichen aG ist auch bei Säuglingen und Kleinkindern möglich. Für die Beurteilung ist die Fortbewegungsmöglichkeit ausschlaggebend, auf die Gehfähigkeit kommt es hingegen nicht an. 3. Vergünstigungen: Das Merkzeichen aG ist ausschlaggebend für: Behinderung , Steuervorteile, Kraftfahrzeughilfe, Ermäßigungen bei Automobilclubs und Kraftfahrzeugsteuer, Fahrdienste, Öffentliche Verkehrsmittel
Parkerleichterungen.

Diese Erläuterungen werden fortgesetzt.

Was wir zu lernen haben ist so schwer und doch so einfach und klar:"Es ist normal verschieden zu sein". (Richard von Weizsäcker)

Hilfe erhalten sie bei den sozialrechtlichen Sprechstunden.

Nachfolgend Anschriften und Telefonnummern für die sozialrechtlichen Sprechstunden in:

76133 Karlsruhe Karlstraße 53-55 Telefon 0721-932790
Montag, 8.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 15.45 Uhr
Donnerstag, 8.00 bis 12.00 Uhr

75365 Calw Torgasse 7-9 Telefon 07051-168740 und 07441-84418
jeden 2. und 4. Dienstag, 14.00 bis 16.00 Uhr
jeden 1. und 3. Donnerstag, 14.00 bis 16.00 Uhr

Für die Beratung in Bad Herrenalb : 07084-934399.

Wichtiger Hinweis: Beratungen nur nach telefonischer Terminvereinbarung.

Sie erreichen den Vorstand unter Tel. 07083-1898 oder 07083-3608.
Weitere Informationen vom und über den Ortsverband unter:
https://www.vdk.de/ov-bad-herrenalb

Bildrechte einblenden

Bildrechte auf der Seite "https://www.vdk.de/ov-bad-herrenalb/ID118797":

    Liste der Bildrechte schließen

    Datenschutzeinstellungen

    Wir setzen auf unserer Website Cookies ein. Einige von ihnen sind notwendig, während andere uns helfen, unser Onlineangebot zu verbessern.

    • Notwendig
    • Externe Medien
    Erweitert

    Hier finden Sie eine Übersicht über alle verwendeten Cookies in externen Medien. Sie können Ihre Zustimmung für bestimmte Cookies auswählen.