Sozialverband VdK - Ortsverband Bad Herrenalb
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Wochenbericht KW 32-12

Hautkrebs als Berufskrankheit!

Erleidet ein Dachdecker durch Sonneneinstrahlung eine bösartige Hautveränderung, kann dies als Berufskrankheit anerkannt werden. So entschied das Aachener Sozialgericht (SG) und gab einem Dachdecker Recht, der 40 Jahre lang bei seiner Arbeit teilweise ungeschützt der Sonne ausgesetzt war. Zuvor hatte die Berufsgenossenschaft die Anerkennung des Hautkrebses mit Blick auf einen fehlenden Eintrag in der Liste der Berufskrankheiten abgelehnt. Dem gegenüber sahen die Aachener Sozialrichter einen Ausnahme-Tatbestand gegeben. Angesichts des wissenschaftlich belegten erhöhten Risikos für Menschen mit Arbeitsplatz unter freiem Himmel gebe es keinen vernünftigen Zweifel an einem Zusammenhang, so das SG Aachen im Urteil (Az. S 6 U 63/10). Bei Streitigkeiten über die Anerkennung von Berufskrankheiten oder bei anderen sozialrechtlichen Streitfragen berät der VdK seine Mitglieder und gewährt Sozialrechtsschutz.

"Ohne VdK wären die Mitglieder nicht zu ihrem Recht gekommen"

Erfolgreich: Denn 35 Referenten erstritten in 2011 fast 10,4 Millionen Euro.

Eine positive Bilanz der Arbeit der VdK-Sozialrechtsreferenten zog Landesverbandsgeschäftsführer Hans-Josef Hotz im Gespräch mit der Redaktion der VdK-Zeitung. Er verwies auf die seit Jahrzehnten große Bedeutung des VdK-Sozialrechtsschutzes. Für Hotz haben einerseits der gestiegene sozialrechtliche Beratungs- und Hilfebedarf und andererseits der Sozialabbau der letzten Jahre den Anstieg der Verfahrenszahlen bewirkt. Allein im Jahr 2011 wurden fast 10 350 juristische Verfahren aus allen Bereichen des umfangreichen Sozialrechts erledigt. "Viele Menschen sind durch ständige Sparmaßnahmen im Sozialbereich und durch undurchsichtige oder halbherzige Reformvorhaben verunsichert", erläuterte Hotz und verwies zugleich auf die vielen Bürger und ausländischen Mitbürger, die von den attraktiven VdK-Mitgliederserviceleistungen überzeugt sind. Eine herausragende Stellung nimmt hier der VdK-Sozialrechtsschutz ein, der schon seit über 60 Jahren durch hauptamtliche Fachkräfte - darunter viele Volljuristen und Verwaltungswissenschaftler - bewerkstelligt wird.


Ein weiser Spruch von Heraklit von Ephesos lautet: Den Namen des Rechtes würde man nicht kennen, wenn es das Unrecht nicht gäbe.

Sie erreichen den Vorstand unter Tel. 07083-1898 oder 07083-3608.
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