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Behindertentestament - Vorsorge für ein behindertes Kind Änderung des Kindergeldes

Behindertentestament - Vorsorge für ein behindertes Kind

Wer kümmert sich um mein Kind, wenn ich nicht mehr für das Kind da bin?" Diese Sorge treibt besonders Eltern behinderter Kinder um. Mit einem Behindertentestament kann das Vermögen vor dem Zugriff des Staates weitgehend geschützt werden. Unter einem Behindertentestament versteht man im Erbrecht die Gestaltung eines Testamentes mit dem Ziel, dem Erben trotz seiner Erbschaft die volle staatliche Unterstützung zu erhalten, ohne dass das vererbte Vermögen hierfür eingesetzt werden muss. Eine typische Gestaltung bildet hierbei die Anordnung einer Nacherbschaft bei gleichzeitiger Testamentsvollstreckung. Durch dieses so genannte Behindertentestament kann weitgehend der Zugriff der Sozialhilfeträger auf das Erbe verhindert werden. Der Begriff "Behindertentestament" wird im Sprachgebrauch aber auch für allgemeine Testamente oder Erbverträge verwendet, bei denen einer oder mehrere der gesetzlichen Erben behindert sind. In vielen Fällen sind die Pflegekosten so hoch, dass der Staat mit Sozialleistungen einsprungen muss. Verfügt der behinderte Erbe nun über eigenes Vermögen, so muss dieses weitgehend für die Pflegekosten verwendet werden. Als Folge wird das geerbte Vermögen in Höhe der Kosten vom Sozialhilfeträger zurückgefordert.

Anspruch auf Sozialleistungen

Mit dem 18. Geburtstag haben geistig behinderte Menschen einen eigenständigen Anspruch auf Leistungen der Sozialhilfe wie zum Beispiel auf Grundsicherung bei Erwerbsminderung, Hilfe zur Pflege und vor allem auf Eingliederungshilfe für behinderte Menschen. Auch körperlich behinderte Menschen haben einen Anspruch auf Sozialleistungen, wenn sie keiner Erwerbsarbeit nachgehen können. Sofern der Behinderte allerdings über eigenes Einkommen oder Vermögen verfügt, muss er das Einkommen bzw. Vermögen auch für seinen Lebensunterhalt einsetzen. Nur wenn die behinderte Person finanziell hilfebedürftig ist, kommt der Sozialhilfeträger für die Kosten auf (Nachrangprinzip).

Kontraproduktiv ist die gegenseitige Einsetzung der Ehegatten als Alleinerben.

Das entspricht einer Enterbung der Kinder und daraus entsteht automatisch ein Anspruch auf den Pflichtteil für das Kind. Diesen Pflichtteil kann der Sozialhilfeträger auf sich überleiten (vgl. zu Übergang von Ansprüchen § 93 SGB XII). Nach dem BGH-Urteil vom 19.01.2011 - IV ZR 7/10 kann ein Behinderter auf seinen Pflichtteil verzichten. Leitsatz: "Der Pflichtteilsverzicht eines behinderten Sozialleistungsbeziehers ist grundsätzlich nicht sittenwidrig". Genauso wie ein Erblasser frei bestimmen kann, ob und wem er sein Erbe überlässt, genauso kann also auch ein Erbe entscheiden, ob er das Erbe antreten will oder nicht. Auf diese Art dem Sozialhilfeträger eine Erbschaft vorzuenthalten ist daher nicht sittenwidrig. Ein Pflichtteilsverzicht muss allerdings notariell beurkundet werden. Dafür muss der Behinderte geschäftsfähig sein. Hat er einen Betreuer, so muss das Betreuungsgericht den Pflichtteilsverzicht genehmigen.

Behindertes Kind als beschränkter Vorerbe

Mehr Gestaltungsmöglichkeiten bietet aber ein Behindertentestament. Das Ehepaar setzt in seinem gemeinschaftlichen Testament den
überlebenden Elternteil zum Vollerben ein. Das behinderte Kind bestimmen sie zum beschränkten Vorerben. Sein Erbteil muss dabei geringfügig über dem Pflichtteil liegen. Das zweite, nicht behinderte Kind erhält ein Vermächtnis. Um dem Vorerben Zuwendungen aus dem Erbe zu ermöglichen wird zumeist ein Dauertestamentsvollstrecker bestimmt. Dieser Testamentsvollstrecker sorgt dann für den Behinderten und lässt ihm aus dem Erbe die festgelegten Zuwendungen zukommen. Der Bundesgerichtshof hat mit seinem Urteil vom 20.10.1993 - IV ZR 231/92 entschieden, dass eine Verfügung von Todes wegen, mit der Eltern ein behindertes Kind nur als Vorerben auf einen den Pflichtteil kaum übersteigenden Erbteil einsetzen, bei seinem Tod ein anderes Kind als Nacherben berufen und dieses zum Vollerben auch des übrigen Nachlasses bestimmen, rechtswirksam und daher nicht sittenwidrig ist. Dieses erblasserfreundliche Urteil ist die rechtliche Grundlage für die verschiedenen Behindertentestamente. Da sich auch die höchstrichterliche Rechtsprechung von Zeit zu Zeit in manchen Punkten ändert, ist zu beachten, dass es hierfür keine gesetzliche Grundlage gibt. Sinn des Behindertentestamentes ist es, eine Verfügung von Todes wegen so zu gestalten, dass dem behinderten Kind aus der Erbschaft tatsächlicher materieller Nutzen erwächst. Dieses Ergebnis erreicht man durch eine erbrechtliche Konstruktion, die den Zugriff des Sozialhilfeträgers auf den Nachlass verhindert. Es stellt sich die Frage, ob derartige Testamentsgestaltungen rechtlich erlaubt sind.

Kindergeld für erwachsene Menschen mit Behinderung

Vorbemerkung Für ein behindertes Kind können Eltern über das 18. Lebensjahr hinaus und ohne
altersmäßige Begrenzung Kindergeld erhalten, wenn das Kind aufgrund einer
Behinderung außerstande ist, sich selbst zu unterhalten.
Teil 1 dieses Merkblatt soll Eltern behinderter Kinder dabei helfen zu überprüfen, ob diese Voraussetzungen erfüllt sind und ihnen ein Anspruch auf Kindergeld zusteht.

In Teil 2 des Merkblatts werden die Steuervorteile erläutert, deren Inanspruchnahme vom Bezug des Kindergeldes abhängig ist. Häufig lehnen Familienkassen einen Anspruch auf Kindergeld zu Unrecht ab.
Teil 3 des Merkblatts enthält deshalb einen Mustereinspruch, mit dem sich Eltern gegen rechtswidrige Ablehnungsbescheide zur Wehr setzen können.
Düsseldorf im Oktober2015 Katja Kruse

Abkürzungsverzeichnis
Az : Aktenzeichen
BFH : Bundesfinanzhof
bvkm : Bundesverband für körper-und mehrfachbehinderte Menschen e.V.DA-KG 2015

Dienstanweisung zum Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz Stand 2015 EStG :Einkommensteuergesetz
GdB : Grad der Behinderung
SGB XII: Sozialgesetzbuch XII (Sozialhilfe)
SvEV : Sozialversicherungsentgeltverordnung
WfbM : Werkstatt für behinderte Menschen

Hinweise:
Kindergeld für erwachsene Menschen mit Behinderung

Lang erwartet – endlich da! Der bvkm hat sein Merkblatt zum Anspruch auf Kindergeld für erwachsene Menschen mit Behinderung aktualisiert. Anhand von Musterbeispielen können Eltern ganz einfach überprüfen, ob ihnen ein Anspruch auf Kindergeld zusteht. Auch werden die Steuervorteile erläutert, die vom Kindergeld abhängig sind.

Beachte! Das Merkblatt wurde zuletzt am 14. November 2022 aktualisiert. Berücksichtigt ist das am 10. November 2022 vom Bundestag verabschiedete Inflationsausgleichsgesetz. Dieses sieht für 2023 u.a. mehr Kindergeld, einen höheren Kinderfreibetrag und den Anstieg des Grundfreibetrags vor.

Die gedruckte Version kann in unserem Webshop bestellt werden.

Kindergeldmerkblatt // Stand: Weitere Info's unter

hier finden sie noch viele weitere Informationen!

Weitere Informationen beim:

Landesverband für Körper- und Mehrfachbehinderte in Baden-Württemberg e.V.
Haußmannstr. 6; 70188 Stuttgart Tel.(0711)2155220/Fax(0711)2155222

Bundesverbandes für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V.

Behindertentestament: Beschluss des OLG München zu den Gerichtskosten einer rechtlichen Betreuung

Nach einem Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) München vom 18. Januar 2019 (Az. 34 Wx 165/18 Kost) ist für die Festsetzung von Gerichtskosten für eine rechtliche Betreuung nur der Teil des Vermögens maßgeblich, auf den sich die Betreuung bezieht. Das der Dauerverwaltung durch einen Testamentsvollstrecker unterliegende Vermögen eines Vorerben aus einem sogenannten Behindertentestament fällt nach Auffassung des Gerichts nicht hierunter, weil dieser Teil des Vermögens vom Testamentsvollstrecker und nicht vom rechtlichen Betreuer verwaltet wird. Der bvkm erläutert die Hintergründe der Entscheidung und gibt Tipps für Betroffene.

hier finden Sie weitere Ratgeber
https://www.lebenshilfe.de/informieren/senioren/behindertentestament
Behindertentestament - Möglichkeiten und Grenzen - Familienratgeber
Bundesverband für Körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm.de)
Recht & Ratgeber | Bundesverband für Körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm.de)

Hinweis : Dass eine erbrechtliche Beratung im Zusammenhang mit der Erstellung eines Behindertentestaments entweder durch einen Rechtsanwalt mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Erbrecht oder einen Notar auf jeden Fall zu empfehlen wäre.

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