Sozialverband VdK - Ortsverband Bad Dürrheim
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Pressemitteilungen

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VdK-Stellungnahme zu Sanktionen bei Hartz 4

Anläßlich der Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales im Bundestag zum Thema "Sanktionen bei Hartz IV" am 4. Juni 2018 hat der Sozialverband VdK eine Stellungnahme zur Sanktionspraxis erstellt.
Symbolfoto: Zwei Schatten-Umrise von Figürchen stehen vor einem großen Logo der Agentur für Arbeit
© Imago/Ralph Peters

Der VdK fordert die Abschaffung von Sanktionen bei Grundsicherungsempfängern, da sie eine nicht zu rechtfertigende Unterschreitung des verfassungsrechtlich garantierten menschwürdigen Existenzminimums darstellen. Die Sanktionen sollen das Prinzip "Fördern und Fordern" im SGB II durchsetzen.

Es gibt aber keine Belege dafür, dass das zurzeit bestehende Sanktionsrecht sich positiv im Sinne einer nachhaltigen und langfristigen Eingliederung der Leistungsberechtigten auswirkt. Stattdessen müssen die Jobcenter bedarfsdeckend mit Personal und Mitteln für die Eingliederung und die Verwaltung ausgestattet werden, um die Hilfebedürftigen angemessen qualifizieren und fördern zu können.

Gerade für Langzeitarbeitslose muss ein öffentlich geförderter Beschäftigungsmarkt geschaffen werden. Weitere Informationen sind hier einzusehen.

Stellungnahme des Sozialverbands VdK Deutschland e. V. zu den Anträgen der Bundestagsfraktion Die Linke: "Sanktionen bei Hartz IV und Leistungsbeschränkungen bei der Sozialhilfe abschaffen", BT-Drucksache 19/103, und der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen: "Soziale Teilhabe und Selbstbestimmung in der Grundsicherung statt Sanktionen und Ausgrenzung", BT-Drucksache 19/1711. Datum: 31.5.2018

Ratgeber Erwerbsminderungsrente

Inzwischen ist fast jeder fünfte Neurentner ein Erwerbsminderungsrentner. Unser Beitrag gibt Tipps rund um das Thema Erwerbsminderungsrente: Was muss man bei dieser Rentenart beachten, wie stellt man den Antrag und wie kann der Sozialverband VdK dabei helfen? Mehr Informationen und Tipps zur Erwerbsminderungsrente lesen Sie hier: https://www.vdk.de/permalink/73773© VDKTV

Ratgeber zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Unser Ratgeber zum Thema Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung: Wer im Alter nur ein geringes Einkommen hat, kann diese soziale Leistung erhalten. Auch Menschen, die eine volle Erwerbsminderungsrente erhalten, können Anspruch auf Grundsicherung haben. Wer kann die „Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung" erhalten? Unser Beitrag informiert darüber. Und der Sozialverband VdK hilft bei der Antragstellung und, falls nötig, beim Einlegen eines Widerspruchs gegen einen ablehnenden Bescheid.© VDKTV

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