Seiteninhalt
Willkommen im Sozialverband VdK
Ortsverband Arnstorf
Schön, dass Sie auf unsere Seiten gefunden haben!
Mit bundesweit über 2,2 Millionen Mitgliedern ist der Sozialverband VdK die größte Selbsthilfe- Organisation für sozialbenachteiligte Menschen in Deutschland.
Wir sind die Lobby und Unterstützung der Rentner, Menschen mit Behinderung, chronisch Kranken, Pflegebedürftigen und deren Angehörige, Familien, älteren Arbeitnehmern und Arbeitslosen.
Der VdK- Ortsverband Arnstorf als Untergliederung des VdK- Kreisverbandes ist für die Betreuung der rund 440 VdK-Mitglieder in der Gemeinde Arnstorf zuständig.
Der Newsletter des VdK Bayern informiert Sie monatlich über alles Wissenswerte rund um den VdK.
Bleiben Sie auf dem neuesten Stand. Dieser Service ist kostenlos. Sie können sich jederzeit an- und wieder abmelden. Ihre Daten werden streng vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.
Besuchen Sie uns doch einfach einmal bei unseren vielfältigen Aktivitäten und überzeugen Sie sich von dem Angebot eines starken Sozialverbandes. Auch hier in Arnstorf finden Sie Ihren Ortsverband und bestimmt jemanden den Sie kennen
(Wir über uns). Hier sind Sie unter Gleichgesinnten - hier kennt man sich.
Hilfestellung bei sozialrechtlichen Problemen erhalten Sie bei fach- und sachkundigen Mitarbeitern im Kreisverband in Pfarrkirchen. (Rechtsberatung)
"Gemeinsam sind wir stark"
Hier ist Ihr Ortsverband zu erreichen:
Sozialverband VdK- Bayern e.V.
Ortsverband Arnstorf
1.Vorsitzender
Norbert Loritz
Gerberstr. 6
94424 Arnstorf
Tel.: 08723/4037062
Fax : 08723/4037061
ov-arnstorf@vdk.de
"Zukunft braucht Menschlichkeit"
VdK-Geschäftsstellen geschlossen
Dringende Rechtsfälle bis 18. Dezember melden
Vom 23. Dezember 2023 bis 1. Januar 2024 sind die Geschäftsstellen des Sozialverbands VdK Bayern geschlossen. In dieser Zeit sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des VdK auch telefonisch oder per Mail nicht erreichbar. Ab Dienstag, 2. Januar 2024, sind wir gerne wieder für Ihre Anliegen da.
Sollten in dieser Zeit Rechtsmittelfristen ablaufen, bitten wir Sie, sich rechtzeitig –spätestens bis Montag, 18. Dezember 2023 – mit Ihrer zuständigen Kreisgeschäftsstelle, bei Klagen mit Ihrer Bezirksgeschäftsstelle und bei Berufungen mit der Landesgeschäftsstelle in Verbindung zu setzen.
In dringenden Fällen können Sie selbst einen Widerspruch, eine Klage oder eine Berufung zur Fristwahrung erheben. Nutzen Sie dazu eines unserer Musterschreiben. Diese stehen auf der Webseite des VdK Bayern als PDF und als Word-Dokument zur Verfügung: Musterschreiben zur Fristwahrung
Bitte passen Sie diese Vorlagen an Ihre Angelegenheit an. Senden Sie Ihr Schreiben an die jeweilige Behörde oder das zuständige Sozialgericht, beziehungsweise bei einer Berufung an das Bayerische Landessozialgericht.
Ab dem 2. Januar 2024 kümmert sich Ihre VdK-Geschäftsstelle wieder gerne um Ihre Rechtsfälle. Bitte setzen Sie sich dazu einfach mit Ihrem VdK vor Ort in Verbindung, damit dieser sich dann gleich in Ihr laufendes Verfahren einschalten kann.