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VdK - Servicestelle

Wir sind für Sie da!
VdK Ortsverband Anröchte-Erwitte
Ansprechpartner Helmut Tschernenko
Mobil: 0151 11 222 800
E-Mail: ov-anroechte@vdk.de

Liebe Mitglieder,
in NRW sind Ehrenamtliche im Durchschnitt 18 Stunden pro Monat für Ihr Ehrenamt tätig - gemessen daran hätte unser erster Vorsitzender bereits jetzt bis weit über das Jahresende 2024 hinaus Urlaub.
Ganz so lang wird er nicht, aber vom
18.03.2024 bis Ostermontag, 01.04.2024 SIND WIR NICHT ERREICHBAR.
In nicht aufschiebbaren Fällen, wenden Sie sich an unseren Kreisverband in Soest (siehe unten).

Wir wünschen allen Mitgliedern, Angehörigen und Interessierten ein schönes Osterfest!
Ihr Vorstand des OV Anröchte-Erwitte

Liebe Mitglieder und Interessierte,

der VdK OV Anröchte-Erwitte kümmert sich sehr intensiv und weit über das in Kreis- und Ortsverbänden übliche Maß hinaus, um seine ca. 560 Mitglieder.
Um dieses EHRENAMTLICHE Engagement weiterhin in vollem Umfang bei steigenden Mitgliederzahlen und deutlich gestiegenem Aufwand aufrecht erhalten zu können, bedarf es dringend einiger Regeln und Ihrer Mithilfe.
1. Sehen Sie von Hilfsanfragen ab, wenn sie nicht Mitglied unseres Vereins sind und es auch nicht werden möchten. Unser gesamter Vorstand bezahlt den regulären Mitgliedsbeitrag und arbeitet dafür zum Teil 40 und mehr Stunden pro Woche. Neben zufriedenen Mitgliedern besteht unser "Lohn" in konstant hohen Mitgliedszahlen. Was bei uns zählt ist die Gemeinschaft. Bitte haben Sie Verständnis, daß wir keine Kapazitäten frei haben, für Menschen, die an unserer Gemeinschaft kein Interesse haben.
2. Der VdK, egal ob im Orts- oder Kreisverband, verhilft Ihnen zu Ihrem Recht in Sozialfragen, SOFERN EIN ANSPRUCH BESTEHT. Ob ein Anspruch besteht, entscheiden AUSSCHLIESSLICH ÄRZTLICHE UNTERLAGEN, die nicht älter als 3 Jahre sein dürfen. Alle gesundheitlichen Einschränkungen, die nicht ärztlich bescheinigt sind, können nicht berücksichtigt werden, selbst wenn Ihre Behinderung für jeden sichtbar ist.
3. Entsprechend Punkt 2 sorgen Sie bitte dafür, daß Ihnen die jeweils erforderlichen Unterlagen komplett vorliegen. Sowohl für einen Antrag auf Anerkennung einer Schwerbehinderung, als auch für die Festlegung des Pflegegrades brauchen die entsprechenden Behörden / Stellen ALLE verfügbaren medizinischen UNTERLAGEN DER LETZTEN 3 JAHRE.
Mit Fragen zu Opferentschädigungsgesetz und anderen eher seltenen Fällen, wenden sich MITGLIEDER und solche, die es werden wollen, direkt an den ersten Vorsitzenden.
4. DER VdK ENTSCHEIDET nicht. Im Ortsverband Anröchte-Erwitte bekommen Sie alle erdenkliche Hilfe zum Ausfüllen diverser Anträge bis hin zur Anwesenheit, wenn der medizinische Dienst Ihren Pflegebedarf begutachtet. Wir verhelfen Ihnen zu Ihrem im Sozialgesetzbuch verankerten Recht aber wir entscheiden nicht darüber, wie Ihre Einschränkungen bewertet werden.
5. Melden Sie sich FRÜHZEITIG. Es sollte selbstverständlich sein, daß Sie sich mit Ihrem Anliegen melden, sobald Sie eine Terminsache bekommen haben und nicht erst, wenn die Frist (fast) abgelaufen ist.
6. Wenn Sie unbedingt einen Schwerbehindertenausweis möchten, um früher aus dem Erwerbsleben auszuscheiden oder aus Bequemlichkeit eine Parkerleichterung oder andere "Vergünstigungen" möchten, halten Sie sich bitte vor Augen, daß unser Sozialrecht davon abhängig ist, daß arbeitet, wer arbeiten kann und das Angebot etwaiger Erleicherterungen nur denjenigen zusteht, deren LEIDEN entsprechend ausgeprägt ist. Wünschen Sie eine Parkerleichterung, wünschen Sie sich die dazugehörende Querschnittslähmung o.ä.
Wir helfen nur dann bei Antragstellungen, wenn der Antrag berechtigt ist und SICHER ERFOLG haben wird.
7. Zu guter Letzt bitten wir Sie, auch uns Ehrenamtlern ein MINDESTMASS an Freizeit zuzugestehen. Wir sind - so weit nicht anders vermerkt - von MONTAG bis FREITAG in der Zeit von 9.00 Uhr - 18.00 Uhr für Sie da. Am sichersten wird Ihr Anliegen bearbeitet, wenn Sie uns per digitaler (Mail) oder analoger Post (Brief) schreiben, worum es geht und wie und wann Sie am Besten zu erreichen sind.

Wir sind sicher, bei Einhaltung dieser Regeln, den kompletten Service für unsere Mitglieder aufrecht erhalten zu können.
Herzlichen Dank dafür!

Ihr Vorstand

Bis wir in Anröchte einen für unsere Sprechstunden geeigneten Raum gefunden haben, nutzen Sie bitte unsere Sprechzeiten im Böllhoffhaus, Erwitte.

Die monatliche Sprechstunde in Erwitte wird in der Cafeteria im Hochpaterre des Böllhoffhauses abgehalten: Biegen Sie in Erwitte von der B55 aus in die Schlossallee ein, nach Queren der Burgstrasse fahren Sie links auf den Parkplatz. Gehen Sie im rechte Hand liegenden Böllhoffhaus hinter der türkis umrandeten Eingangstür direkt rechts durch die Glastür. Der VdK erwartet Sie im hinteren Teil des Raumes hinter der nächsten Tür.

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Sprechstunden für Erwitte und Anröchte
NUR NACH VORHERIGER tel. ANMELDUNG unter: 015111222800
jeden 1. und 3. Mittwoch im Monat
15:00 Uhr-17:00 Uhr
Böllhoffhaus (AWO)
Schloßstrasse 12, 59597 Erwitte

Für weitergehende Beratungen wenden Sie sich an den Kreisverband Soest: https://www.vdk.de/kv-soest/
Tel.: 02921-13672}

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