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Willkommen beim VdK Ortsverband Anröchte-Erwitte

Schön, daß Sie hier sind, noch schöner, wenn wir Sie persönlich kennen lernen!
In unserem Ortsverband Anröchte-Erwitte, als Teil des bundesweit organisierten Sozialverbandes VdK, sind Stand 02.2024 ca. 560 Menschen vom Kleinkind bis zu Urgroßeltern organisiert. Unser Vorstand arbeitet ausnahmslos ehrenamtlich und besteht aus zahlenden Mitgliedern unseres Vereins.
Unsere Mitglieder sind dabei so unterschiedlich, wie vielfältig. Was alle eint, ist das allgemeine oder persönliche Interesse an sozialer Gerechtigkeit. Viele suchen Hilfe im Behördendschungel, finden sich nach Schicksalsschlägen in ihrem Leben nicht mehr zurecht, möchten uneigennützüg allgemein soziale Arbeit unterstützen oder genießen einfach in einer Gemeinschaft zu sein, in der Schwerbehinderung die Regel und Rücksichtnahme selbstverständlich ist.
Mehrmals im Jahr werden unterschiedlichste Aktivitäten angeboten von Brauereibesichtigung über Spargelessen bis zum Kurzurlaub. Jeder sozial orientierte ist bei uns herzlich willkommen, helfende Hände werden immer gebraucht und alle zusammen sind wir Teil des VdK NRW und Deutschland:

Wir freuen uns über Ihr Interesse und stellen uns vor!

Symbolfoto VdK NRW

Der 2,2 Millionen Mitglieder starke Sozialverband VdK hat sich im Laufe der Jahre zur stärksten Interessenvertretung der Rentner, Menschen mit Behinderungen, Arbeitslosen, Pflegebedürftigen sowie Kriegs-, Wehrdienst- und Unfallopfer in Deutschland entwickelt. In NRW vertrauen mehr als 400.000 Menschen dem VdK - organisiert in 43 Kreisverbänden und rund 800 Ortsverbänden.

Mitglieder und Ehrenamtliche profitieren von zahlreichen Angeboten:

  • Beratung in allen sozialrechtlichen Fragen vom Schwerbehinderten- bis zum Rentenrecht
  • Rechtsvertretung vor den Sozialgerichten, dem Landessozialgericht, dem Bundessozialgericht und in Widerspruchsverfahren
  • ein umfangreiches Seminar- und Veranstaltungsprogramm für Ehrenamtliche
  • Abschluss von Gruppenversicherungen über den Sozialverband VdK NRW
  • 10 kostenlose Exemplare der "VdK-Zeitung" im Jahr
Außenansicht Sommer 2020

Es gibt viele weitere Möglichkeiten, sich aktiv am Verbandsgeschehen zu beteiligen.

Wir freuen uns auf Sie!

Hier die seit 01.2021 geltenden Freibeträge:

GdB von 20 > Steuer-Freibetrag: 384 €
GdB von 30 > Steuer-Freibetrag: 620 €
GdB von 40 > Steuer-Freibetrag: 860 €
GdB von 50 > Steuer-Freibetrag: 1.140 €
GdB von 60 > Steuer-Freibetrag: 1.440 €
GdB von 70 > Steuer-Freibetrag: 1.780 €
GdB von 80 > Steuer-Freibetrag: 2.120 €
GdB von 90 > Seuer-Freibetrag: 2.460 €
Gdb von 100 > Steuer-Freibetrag: 2.840 €

Menschen die hilflos, blind oder taubblind sind (Merkzeichen H,Bl,TBl im Schwerbehindertenausweis), so wie Menschen mit Pflegegrad 4 oder 5 erhalten unabhängig vom Grad der Behinderung (GdB) einen Pauschalbetrag von 7.400 € im Jahr.

Geh- und stehbehinderte Menschen mit einem GdB von min. 70 und dem Merkzeichen G erhalten einen jährlichen Pauschalbetrag von 900 €.

Alleinerziehenden steht ein steuerlicher Freibetrag von 4.260 € im Jahr zu.

Ist Ihr Kind aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelichen Behinderung erwerbsunfähig, können Sie lebenslang Kindergeld und den Freibetrag beziehen, sofern die Behinderung Ihres Kindes
vor dem 25. Lebensjahr eingetreten ist.
Nähere Informationen dazu erhalten Sie beim zuständigen Finanzamt.

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  1. Symbolfoto VdK NRW | © www.eventfotograf.in
  2. Außenansicht Sommer 2020 | © Sozialverband VdK NRW

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