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Willkommen beim VdK Ortsverband Anröchte-Erwitte
Schön, daß Sie hier sind, noch schöner, wenn wir Sie persönlich kennen lernen!
In unserem Ortsverband Anröchte-Erwitte, als Teil des bundesweit organisierten Sozialverbandes VdK, sind Stand 10.2023 ca. 560 Menschen vom Kleinkind bis zu Urgroßeltern organisiert. Unser Vorstand arbeitet ausnahmslos ehrenamtlich und besteht aus zahlenden Mitgliedern unseres Vereins.
Unsere Mitglieder sind dabei so unterschiedlich, wie vielfältig. Was alle eint, ist das allgemeine oder persönliche Interesse an sozialer Gerechtigkeit. Viele suchen Hilfe im Behördendschungel, finden sich nach Schicksalsschlägen in ihrem Leben nicht mehr zurecht, möchten uneigennützüg allgemein soziale Arbeit unterstützen oder genießen einfach in einer Gemeinschaft zu sein, in der Schwerbehinderung die Regel und Rücksichtnahme selbstverständlich ist.
Mehrmals im Jahr werden unterschiedlichste Aktivitäten angeboten von Brauereibesichtigung über Spargelessen bis zum Kurzurlaub. Jeder sozial orientierte ist bei uns herzlich willkommen, helfende Hände werden immer gebraucht und alle zusammen sind wir Teil des VdK NRW und Deutschland:
Wir freuen uns über Ihr Interesse und stellen uns vor!
Der 2,2 Millionen Mitglieder starke Sozialverband VdK hat sich im Laufe der Jahre zur stärksten Interessenvertretung der Rentner, Menschen mit Behinderungen, Arbeitslosen, Pflegebedürftigen sowie Kriegs-, Wehrdienst- und Unfallopfer in Deutschland entwickelt. In NRW vertrauen mehr als 400.000 Menschen dem VdK - organisiert in 43 Kreisverbänden und rund 800 Ortsverbänden.
Mitglieder und Ehrenamtliche profitieren von zahlreichen Angeboten:
- Beratung in allen sozialrechtlichen Fragen vom Schwerbehinderten- bis zum Rentenrecht
- Rechtsvertretung vor den Sozialgerichten, dem Landessozialgericht, dem Bundessozialgericht und in Widerspruchsverfahren
- ein umfangreiches Seminar- und Veranstaltungsprogramm für Ehrenamtliche
- Abschluss von Gruppenversicherungen über den Sozialverband VdK NRW
- 10 kostenlose Exemplare der "VdK-Zeitung" im Jahr
- eigenes Kur- und Erholungshotel "Zum Hallenberg" in Bad Fredeburg im Hochsauerland mit zahlreichen Arrangements und Vergünstigungen für Mitglieder
Es gibt viele weitere Möglichkeiten, sich aktiv am Verbandsgeschehen zu beteiligen.
Wir freuen uns auf Sie!
Erhöhung der Behinderten-Pauschbeträge ab Jan. 2021
Am 29.07.2020 hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes beschlossen. Hierbei ging es um die Behinderten-Pauschbeträge und die Anpassung weiterer Steuerlicher Regelungen für Behinderte.
Die folgenden Maßnahmen sind ganz konkret vorgesehen.
In Zukunft soll eine Behinderung bereits
ab einem Grad der Behinderung von 20 beginnen.
Hier die seit 01.2021 geltenden Freibeträge
GdB von 20 Steuer-Freibetrag 2020 = 000 € Steuer-Freibetrag 2021 = 384 €
GdB von 30 Steuer-Freibetrag 2020 = 310 € Steuer-Freibetrag 2021 = 620 €
GdB von 40 Steuer-Freibetrag 2020 = 430 € Steuer-Freibetrag 2021 = 860 €
GdB von 50 Steuer-Freibetrag 2020 = 570 € Steuer-Freibetrag 2021 = 1.140 €
GdB von 60 Steuer-Freibetrag 2020 = 720 € Steuer-Freibetrag 2021 = 1.440 €
GdB von 70 Steuer-Freibetrag 2020 = 890 € Steuer-Freibetrag 2021 = 1.780 €
GdB von 80 Steuer-Freibetrag 2020 = 1.060 € Steuer-Freibetrag 2021 = 2.120 €
GdB von 90 Steuer-Freibetrag 2020 = 1.230 € Steuer-Freibetrag 2021 = 2.460 €
Gdb von 100 Steuer-Freibetrag 2020 = 1.420 € Steuer-Freibetrag 2021 = 2.840 €
Menschen die "hilflos" oder blind oder taubblind sind (Merkzeichen H,Bl,TBl im Schwerbehindertenausweis erhalten einen Pauschalbetrag im Jahr von 7.400 €
Menschen mit Pflegegrad 4 oder 5 erhalten ebenfalls einen Pauschalbetrag
im Jahr von 7.400 €
Dies gilt unabhängig vom Grad der Behinderung und den Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis.
Geh und stehbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von
mind. 70 oder 80 und dem Merkzeichen G erhalten einen
jährlichen Pauschalbetrag von 900 €
Alleinerziehenden steht ein steuerlicher Freibetrag von 4.260 € im Jahr zu.
Auch wenn Ihr Kind mit Behinderung älter als 18 ist, können Sie Kindergeld und den Freibetrag bekommen.
Kann Ihr Kind wegen einer körperlichen, geistigen oder seelichen Behinderung nicht selbst Geld verdienen, können Sie lebenslang Kindergeld und den Freibetrag bekommen. Vorraussetzung ist, dass die Behinderung Ihres Kindes
vor dem 25. Lebensjahr eingetreten ist.
Nähere Informationen dazu erhalten Sie beim zuständigen Finanzamt.