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vertritt im Sozialrecht vor Gericht
Was der VdK vertreten darf
- Deutsche Rentenversicherung
- Gesetzliche Krankenversicherung
- Gesetzliche und private Pflegeversicherung
- Gesetzliche Unfallversicherung
- Medizinische/Berufliche/Soziale Rehabilitation
- Eingliederung für Behinderte
- Schwerbehindertenrecht
- Leistungen für Arbeitslose(Grundsicherung für Arbeitssuchende)
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung/Sozialhilfe
- Soziales Entschädigungsrecht (z.B. Kriegsopferversorgung,Opferentschädigung
Weitere Beratungsangebote (Ausnahmen) bei den nachgfolgenden Punkten:
- Familien- und Erbrecht
(Ausnahme: Unterhaltsberatung in Zusammenhang mit Sozialhilfe/Pflegeverfahren)
- Unfallrecht
(Ausnahme: Arbeits-/Wegeunfälle)
- Anspruch aus priv. Versicherungen
(Ausnahme: priv. Pflegeversicherung)
- Arbeitsrecht
(Ausnahme: Verfahren nach dem SGB IX)
- Öffentliches Recht außerhalb des sozialen Bereiches
- Beamtenrecht
(Ausnahme: Fragen der Dienstunfähigkeit)