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Aktuelles Wissen
Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung.
Ein Unfall, eine medizinische Komplikation, eine Alterserkrankung. Überraschend können Sie selbst in Ihrer Handlungsfähigkeit eingeschränkt werden.
Wer soll dann für Sie handeln? Und was soll für Sie gatan werden? - Entscheiden Sie das am besten früh genug selbst. Mit einer Vorsorgevollmacht oder einer Betreuungsverfügung.
Vorsorgevollmacht
Mit einer Vorsorgevollmacht vermeiden Sie Fremdbestimmung durch Behörden. Sie legen selbst fest, wer in einer Notlage für Sie entscheiden oder handeln soll.
Diese Person Ihres Vertrauens ist dann vor ärztlichen Behandlungen zu fragen, darf Ihre finanziellen Angelegenheiten regeln oder Ihre Pflege organisieren.
Die Vorsorgevollmacht kann auch für alle Bereiche Ihres Lebens ausgestellt werden.
Betreuungsverfügung
Mit einer Betreuungsverfügung bestimmen Sie verbindlich, welche Wünsche im Falle einer gesetzlichen Betreuung zu respektieren sind: beispielsweise zu Hause statt im Heim versorgt zu werden. Sie können auch jemanden als Betreuer oder Betreuerin vorschlagen oder ablehnen.
Weitere Informationen, Broschüren sowie Muster für die Abfassung einer Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung erhalten Sie bei den VdK-Betreuungsvereinen.
Patientenverfügung
Die Patientenverfügung ist eine schriftliche Erklärung, in der Sie ihren Willen für den Fall dokumentieren, dass Sie auf Dauer handlungs- und entscheidungsunfähig sind und sich nicht mehr mitteilen können. In der Patientenverfügung treffen Sie Vorsorge und legen ihre Wünsche und Behandlungsziele fest, solange Sie noch entscheidungsfähig sind und die Konsequenzen überblicken. Sie legen fest, was Sie im Hinblick auf lebenserhaltene Maßnahmen wünschen, z.B. wann auf Intensivtherapie, künstliche Ernährung und Beatmung verzichtet werden soll.