Sozialverband VdK - Ortsverband Achern
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Grad der Behinderung

GdB oder GdS
Man spricht gerne von Prozenten beim Thema Schwerbehinderung.
Richtig jedoch ist der GdB oder der GdS.
Aber was versteht man unter Grad der Behinderung (GdB) oder Grad der Schädigungsfolgen (GdS)?
Der Grad der Behinderung (GdB) und der Grad der Schädigungsfolgen (GdS) sind ein Maß für die körperlichen, geistigen, seelischen und sozialen Auswirkungen einer Funktionsbeeinträchtigung aufgrund eines Gesundheitsschadens.
GdB Grad der Behinderung (im Schwerbehindertenrecht, ohne Prozentangabe).
GdS Grad der Schädigungsfolgen (für Kriegsbeschädigte und -hinterbliebene und Menschen, die Leistungen entsprechend dem Bundesversorgungsgesetz erhalten, z. B. Opfer von Gewalttaten nach dem Opferentschädigungsgesetz).
Merkzeichen
Beträgt der GdB mindestens 50 können als Nachteilsausgleich auch Merkzeichen vergeben werden.
G erheblich gehbehindert
B ständige Begleitung nötig
aG außergewöhnlich gehbehindert
H hilflos
RF auf Rundfunk- u. Fernsehen angewiesen
Bl blind
Gl gehörlos
TBl taubblind (neu)
Auf den Seiten des VdK Deutschland finden Sie eine genaue Beschreibung des Themas

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