Sozialverband VdK - Ortsverband Achern
Url dieser Seite: http://vdk.de/ov-achern/ID165764

Januar 2015

Der Sozialverband VdK-Ortsverband Achern informiert:

Liebe VdK-Mitglieder,
sehr geehrte Freunde des VdK´s.

Ratgeber "Steueränderungen 2015"

Auch nach diesem Jahreswechsel müssen sich Steuerzahler auf eine Vielzahl von Änderungen einstellen. Zudem sei, so der Bund der Steuerzahler, damit zu rechnen, dass es im Frühjahr 2015 weitere Gesetzesänderungen geben werde, möglicherweise in einigen Punkten auch rückwirkend zum Jahresanfang. Wichtig sei, sich rechtzeitig zu informieren, um dem Finanzamt nicht unnötig Geld zu schenken. Daher gibt es den neuen kostenlosen Ratgeber "Steueränderungen 2015"des Bundes der Steuerzahler. Er erläutert die wichtigsten Neuerungen leicht verständlich und anhand vieler Beispiele. Informiert werde unter anderem darüber, welche Änderungen bei Mini- und Midijobs zu beachten seien. Auch auf Auswirkungen des neuen Mindestlohns auf Minijobs werde eingegangen sowie auf das geänderte Reisekostenrecht. Zudem sei im Bereich der Einkommensteuer der Begriff der Erstausbildung neu geregelt worden, was für viele Steuerzahler steuerliche Auswirkungen haben könne. Der kostenlose Ratgeber "Steueränderungen 2015" kann beim Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg unter der gebührenfreien Rufnummer (0800) 0 76 77 78 bestellt werden.

#I{Kassenbeitrag: Änderung für Rentner erst ab März

Für Rentner bleibt der Beitragssatz in der Krankenversicherung im Januar und Februar 2015 gleich. Die Änderungen des Kassenbeitragssatzes zum Januar 2015 wirken sich bei pflichtversicherten Rentnern wegen gesetzlicher Vorgaben erst zeitversetzt ab März 2015 auf die Berechnung der Krankenkassenbeiträge aus. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Baden-Württemberg hin. Der allgemeine Beitragssatz der Krankenkasse sank im Januar von 15,5 auf 14,6 Prozent. Darüber hinaus kann jedoch jede Kasse einen individuellen Zusatzbeitrag festlegen, der von den Mitgliedern alleine zu tragen ist, was der VdK kritisiert. Für pflichtversicherte Rentner gilt dieser Zusatzbeitrag erst ab 1. März 2015. Für Januar und Februar hat der Gesetzgeber den Zusatzbeitrag auf 0,9 Prozent festgeschrieben, so dass für Rentner für diese Zeit weiterhin ein Gesamtbeitrag von 15,5 Prozent gilt. Erst ab März 2015 werden die Krankenkassenbeiträge aus Renten nach dem neuen Beitragssatz berechnet. Die betroffenen Rentner werden in der Regel, wie bisher, per Kontoauszug ihrer Bank informiert, wenn sich der aus ihrer Rente zu zahlende Krankenversicherungsbeitrag ändert.

Acht Euro mehr bei Hartz IV

Hartz-IV-Empfänger bekommen seit Januar 2015 mehr Geld: Die Anhebung der Regelsätze erfolgte um rund zwei Prozent. Alleinstehende erhalten somit einen Betrag von 399 Euro pro Monat. Für volljährige Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft erhöhten sich die Leistungen auf 360 Euro. Das sind jeweils acht Euro mehr als bisher. Zusätzlich werden die angemessenen Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU) übernommen. Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2010 sind die Regelsätze an die Entwicklung von Preisen und Nettolöhnen gekoppelt.
Auch bei Streitfällen um Hartz IV kann der Sozialverband VdK seine Mitglieder in Widerspruchs- und Klageverfahren juristisch vertreten. Die Adressen der VdK-Servicestellen und die Sprechzeiten der VdK-Sozialrechtsreferenten finden sich unter vdk-bawue.der oder können unter (0711) 61956-0 telefonisch erfragt werden.

Rentenversicherung warnt vor Trickbetrügern am Telefon

Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg warnt erneut vor Trickbetrügern. Sie gäben sich als angebliche Mitarbeiter der Rentenversicherung aus. Rentenbeziehern hätten sie mit dem Einbehalten der Rente für mehrere Monate gedroht. Außerdem hätten sie die Betroffenen nach persönlichen Daten gefragt. Kurz danach habe ein angeblicher Rechtsanwalt angerufen und seine Hilfe angeboten. Allerdings nur gegen Vorkasse von fast 2.000 Euro. Die Deutsche Rentenversicherung weist ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei den Anrufern nicht um Mitarbeiter der Deutschen Rentenversicherung handelt. Auf keinen Fall sollten Betroffene am Telefon persönliche Daten angeben oder aufgrund eines Anrufes Überweisungen vornehmen. Auskunft und Beratung zu allen Themen rund um Rente und Rehabilitation gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg in den Regionalzentren und Außenstellen im ganzen Land, über das kostenlose Servicetelefon unter (0800) 100048024 sowie unterDeutsche Rentenversicherung im Internet.

Stufe 1 von Pflegestärkungsgesetz in Kraft

Am 1. Januar 2015 trat das Pflegestärkungsgesetz (1. Stufe) in Kraft. Auch wenn das Gesetz deutlich hinter den VdK-Erwartungen zurückbleibt, bringt es dennoch Verbesserungen. So steigen ambulante und stationäre Leistungen um durchschnittlich rund vier Prozent. Zudem gibt es neue Leistungen, beispielsweise für Demenzkranke oder für pflegende Angehörige. Um seine Rechte auch tatsächlich wahrnehmen zu können, empfiehlt der VdK den Pflegebedürftigen, ebenso wie den Pflegepersonen, sich genau zu informieren. Insbesondere sollten sie prüfen, ob sie Leistungen erstmals beantragen können, da die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung in der Regel nicht automatisch gewährt werden.
Auskünfte erteilen die 48 Pflegestützpunkte im Lande, die Pflegekassen, bei denen die Betroffenen auch krankenversichert sind, die VdK-Servicestellen vdk-bawue.de oder unter (0711) 61956-0 erfragen) und es gibt Informationen, zum Beispiel beim Bundesgesundheitsministerium Bundesgesundheitsministerium . Der VdK bietet seinen Mitgliedern auch Sozialrechtsschutz bei Streit um gesetzliche Pflegeversicherungsleistungen.

Bildrechte einblenden

Bildrechte auf der Seite "https://www.vdk.de/ov-achern/ID165764":

    Liste der Bildrechte schließen

    Datenschutzeinstellungen

    Wir setzen auf unserer Website Cookies ein. Einige von ihnen sind notwendig, während andere uns helfen, unser Onlineangebot zu verbessern.

    • Notwendig
    • Externe Medien
    Erweitert

    Hier finden Sie eine Übersicht über alle verwendeten Cookies in externen Medien. Sie können Ihre Zustimmung für bestimmte Cookies auswählen.