Mitglied beim VdK NRW sein
Das Bild zeigt jüngere und ältere Menschen mit und ohne Behinderung. Sie ziehen alle an einem Seil. | © VdK NRW
Beim VdK kann jeder Mitglied werden.
Dafür müssen Sie einen Antrag ausfüllen.
Das können Sie direkt im Internet machen.
Oder bei Ihnen zu Hause.
Oder in einem VdK-Büro in Ihrer Nähe.
Hier können Sie Mitglied beim VdK Nordrhein-Westfalen werden
Der Mitglieds-Beitrag vom VdK Nordrhein-Westfalen
ist 5,50 Euro im Monat.
Für Mitglieder gibt es besondere Vorteile.
Zum Beispiel:
- Wir beraten Sie in sozial-rechtlichen Angelegenheiten.
Das bedeutet: Wir erklären Ihnen, welche Rechte Sie haben.
Zum Beispiel, wenn Sie eine Behinderung haben.
Oder wenn Sie arbeits-los sind.
Oder wenn Sie Rentner sind. - Wir helfen Ihnen, Ihre Rechte durch zu setzen.
Zum Beispiel bei den Behörden.
Oder bei den Sozial-Versicherungen.
Oder bei der Agentur für Arbeit.
Oder beim Sozial-Gericht. - Wir machen regel-mäßig Kurse und Vorträge für unsere Mitglieder.
Besonders, wenn es neue Regeln und Sozial-Gesetze gibt.
Wir wollen, dass Sie immer genau über alles Bescheid wissen. - Für Mitglieder gibt es bestimmte Versicherungen billiger.
- Wir haben viele schöne Reise-Angebote für unsere Mitglieder.
Für einzelne Personen und für Gruppen. - Wir haben ein eigenes Hotel im Sauerland: www.hotel-zum-hallenberg.de
Es gehört dem VdK Nordrhein-Westfalen.
Dort können VdK-Mitglieder günstiger
Urlaub machen als Nicht-Mitglieder.
- Mitglieder bekommen 10 Mal im Jahr die VdK-Zeitung.
Das ist die Vereins-Zeitung vom VdK.
Darin finden Sie sehr viele hilfreiche
Informationen.
Die VdK-Zeitung kostet nichts extra.
Mitarbeit beim VdK
Als Mitglied können Sie auch direkt im Verein mitarbeiten.
Zum Beispiel in einem VdK-Verein in Ihrem Land-Kreis.
Oder in Ihrem Wohn-Ort.
Es gibt viele Möglichkeiten zum Mitarbeiten.
Zum Beispiel:
- Mitarbeit in der Vereins-Leitung und in Arbeits-Gruppen,
- Mitarbeit bei der Betreuung von anderen Mitgliedern,
- Mitarbeit bei Kursen und Informations-Veranstaltungen,
- Mitarbeit bei der Werbung für den Verein,
- Mitarbeit als ehren-amtliche Sozial-Richter.
Ehren-amtliche Richter unterstützen den Haupt-Richter
bei einer Gerichts-Verhandlung.
Sie machen das frei-willig und ohne Bezahlung.
Ehren-amtliche Sozial-Richter werden vom Sozial-Verband
bestimmt.
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