2. Dezember 2022
Schwerbehinderung

80 Prozent der Schwerbehinderten in NRW sind älter als 54 Jahre

Quelle: Pressemitteilung IT.NRW als Statistisches Landesamt

Rund 1,92 Millionen Menschen hatten in NRW Ende 2021 eine anerkannte Schwerbehinderung. Mehr als die Hälfte von ihnen hatten eine körperliche Behinderung.

Düsseldorf (IT.NRW). Ende 2021 lebten in NRW rund 1,92 Millionen Menschen mit einer anerkannten Schwerbehinderung; das waren 0,5 Prozent mehr als zwei Jahre zuvor (31.12.2019: 1,91 Millionen). Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt anlässlich des Internationalen Tages der Menschen mit Behinderung am 3. Dezember 2022 mitteilt, waren vier Fünftel (80 Prozent) der schwerbehinderten Menschen älter als 54 Jahre. Unterschiede zeigen sich bei der Betrachtung der Altersstruktur nach der Art der schwersten Behinderung: Während knapp die Hälfte (47,4 Prozent) der Menschen mit einer geistig-seelischen Behinderung jünger als 55 Jahre alt waren, lag dieser Anteil bei den schwer körperbehinderten Menschen nur bei 13,0 Prozent.

© IT.NRW

Eine körperliche Behinderung war Ende 2021 bei rund 978 600 Personen und damit bei mehr als der Hälfte (51,0 Prozent) aller Menschen in NRW mit einer anerkannten Schwerbehinderung die schwerste Art der Behinderung. Bei 11,4 Prozent (rund 219 400 Personen) lag eine geistig-seelische Behinderung vor (s. a. https://www.it.nrw/node/1277).

IT.NRW als Statistisches Landesamt erhebt und veröffentlicht zuverlässige und objektive Daten für das Bundesland Nordrhein-Westfalen für mehr als 300 Statistiken auf gesetzlicher Grundlage. Dies ist dank der zuverlässigen Meldungen der Befragten möglich, die damit einen wichtigen Beitrag für eine informierte demokratische Gesellschaft leisten. Nur auf Basis aussagekräftiger statistischer Daten können Entscheidungen in Politik, Wirtschaft und Wissenschaft getroffen werden. (IT.NRW)

IT NRW als Statistisches Landesamt

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Die Behinderten-Pauschbeträge in § 33b Abs. 3 Satz 2 EStG werden verdoppelt. Zugleich wird die hinsichtlich des Grads der Behinderung veraltete Systematik an das Sozialrecht angeglichen. Daher wird in Zukunft eine Behinderung bereits ab einem Grad der Behinderung von 20 (bisher 25) festgestellt und die Systematik in 10er Schritten bis zu einem Grad der Behinderung von 100 fortgeschrieben:

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