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Quelle und Infos in Gebärdensprache:
www.mags.nrw/neuer-aktionsplan-nrw-inklusiv
Stellungnahme des Sozialverbands VdK NRW:
zum Aktionsplan NRW inklusiv (1,07 MB, PDF-Datei)
Beiträge der Landesregierung zur Verbesserung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in Nordrhein-Westfalen
Mit über 170 Maßnahmen erschließt der neue Aktionsplan „NRW inklusiv“ eine große Bandbreite an Lebenslagen: von „Familie und soziales Netz“ und „Bildung und Ausbildung“ über „Arbeit und materielle Lebenssituation“ bis hin zu „Gesundheit und Gesundheitsversorgung“.
Der Plan zeigt: Inklusion ist ein Querschnittsthema. Denn alle Ressorts der Landesregierung haben Maßnahmen zur weiteren Verbesserung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen beigesteuert.
Darüber hinaus zeigen inklusionspolitische Leitlinien einen langfristigen Orientierungsrahmen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention auf. In konkreten kurz- und mittelfristigen Zielen werden diese greifbar.
Im Sinne des in § 9 des Inklusionsgrundsätzegesetzes Nordrhein-Westfalen verankerten Partizipationsgebots wurde der neue Aktionsplan im Rahmen eines breiten Beteiligungsprozesses erarbeitet.
Eine regelmäßige Überprüfung der Maßnahmen wird die Aktualität des Plans über die nächsten Jahre sicherstellen.
MAGS NRW
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