Schwerbehinderung

Das Bundesteilhabegesetz (BTHG)

Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) wurde Ende 2016 verabschiedet und soll in insgesamt vier Reformstufen bis 2023 vollständig in Kraft treten. Leitgedanke des Gesetzes ist die eigenverantwortliche und selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben von Menschen mit Behinderung wesentlich und zuverlässig zu verbessern - auch im Hinblick auf die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK).

Das BTHG enthält zahlreiche Veränderungen der Unterstützungsleistungen für Menschen mit Behinderung. So wird jetzt unter anderem die Eingliederungshilfe im 2. Teil des Sozialgesetzbuch IX - Rehabilitation von Menschen mit Behinderung - geregelt. Zuvor geschah dies noch im Bereich der Sozialhilfe. Außerdem fällt im Bereich des Wohnens von erwachsenen Menschen mit Behinderung die Unterscheidung zwischen ambulant und stationär weg und wird künftig personenzentriert ausgestaltet. Darüber hinaus wurden die Vermögensfreigrenze sowie die Einkommensanrechnung angehoben.

Nichtsdestotrotz bleibt das Gesetz nach Meinung des Sozialverbands VdK NRW weit hinter den Erwartungen der Menschen mit Behinderung zurück. So erfolgt beispielsweise die Herauslösung der Eingliederungshilfe aus dem Sozialhilferecht nur formal und bleibt von der Weiterentwicklung des Teilhaberechts mit seiner neuen einheitlichen Bedarfserfassung abgekoppelt. Für eine ausführliche Bewertung finden Sie unsere Stellungnahme unter folgendem Link ...

Obwohl es sich beim BTHG um ein Bundesgesetz handelt, gab es zahlreiche Einflussmöglichkeiten auf Landesebene. Dies lag unter anderem daran, dass es zustimmungspflichtig durch den Bundesrat war und damit die Länder ein Mitentscheidungsrecht hatten. Aufgrund dessen erfolgt die Ausgestaltung einzelner Punkte länderspezifisch. Damit den Menschen mit Behinderung auch in Nordrhein-Westfalen eine eigenverantwortliche und selbstbestimmte Teilhabe ermöglicht wird, ist der Sozialverband VdK NRW an der landesweiten Ausgestaltung des BTHG beteiligt. Hierzu hat er unter anderem eine Stellungnahme zum Entwurf eines Ausführungsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (AG-BTHG NRW) verfasst, in der auf einzelne Punkte im Detail Bezug genommen wird. Die Stellungnahme finden Sie hier ….


In der folgenden Übersicht finden Sie alle bereits verabschiedeten Änderungen und ab wann diese Inkrafttreten:

  • (Übergangs-)Regelung zur Heranziehung von Einkommen ab Januar 2017
  • Anhebung der Vermögensfreigrenze im SGB XII zum April 2017
  • Wegfall der "sonstigen Beschäftigungsstätten" ab 2018
  • Kosten der Unterkunft: Individueller Bestandsschutz für die Einordnung der am 31.11.2019 bewohnten Wohnform als "Wohnung" oder als "gemeinschaftliche Wohnform"
  • Antragserfordernis in der Eingliederungshilfe ab 2020
  • Abschluss der letzten Reformstufe bis 2023: Neudefinition der Zugangsleistung der Eingliederungshilfe

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