Schwerbehinderung

Erhöhung der Eigenbeteiligung für die unentgeltliche Beförderung im ÖPNV

Aufgrund vermehrter Anfragen von Mitgliedern weist der Sozialverband VdK NRW e.V. darauf hin, dass sich der Eigenanteil für die unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr mit Wirkung seit Jahresbeginn 2016 von bisher 72 EUR auf 80 EUR für ein Jahr und von bisher 36 EUR auf 40 EUR für ein halbes Jahr erhöht hat (siehe § 145 Abs. 1 Satz 4 SGB IX).

Liegt dieser Zeitpunkt innerhalb der Gültigkeitsdauer einer bereits ausgegebenen Wertmarke, ist der höhere Betrag erst im Zusammenhang mit der Ausgabe der darauf folgenden Wertmarke zu entrichten. Für den Übergang werden bei den bereits verschickten Zahlungsaufforderungen mit den alten Beträgen Einzahlungen in dieser Höhe noch akzeptiert.

Grundsätzlich haben schwerbehinderte Menschen mit einem GdB von mindestens 50, die in ihrer Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt (Merkzeichen G), hilflos (Merkzeichen H) oder gehörlos (Merkzeichen Gl ) und im Besitz eines Beiblattes mit einer Wertmarke sind, einen Anspruch auf unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr. Im Nah- und Fernverkehr wird eine Begleitperson unentgeltlich (ohne Eigenbeteiligung) befördert, wenn die Notwendigkeit ständiger Begleitung (Merkzeichen B) im Ausweis bescheinigt ist.

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Links Teilhabe und Inklusion

Links zu Teilhabe und Inklusion (580,12 KB, PDF-Datei)

Aktion Mensch: Praxis-Handbuch Inklusion


Was ist der Grad der Behinderung (GdB)?


Neue Be­hin­der­ten-
und Pflege-Pauschbeträge

Die Behinderten-Pauschbeträge in § 33b Abs. 3 Satz 2 EStG werden verdoppelt. Zugleich wird die hinsichtlich des Grads der Behinderung veraltete Systematik an das Sozialrecht angeglichen. Daher wird in Zukunft eine Behinderung bereits ab einem Grad der Behinderung von 20 (bisher 25) festgestellt und die Systematik in 10er Schritten bis zu einem Grad der Behinderung von 100 fortgeschrieben:

Haufe Online Redaktion: Neue Be­hin­der­ten- und Pflege-Pauschbeträge


Offizielle Notruf-App Nora

Nora, die offizielle Notruf-App der Bundesländer, ist erschienen und soll Bürger*innen in einem Notfall mehr Barrierefreiheit bieten. Die App ermöglicht es Betroffenen in einer Notsituation mit den Mitarbeitern der Notrufnummern 110 sowie 112 mittels Chat zu kommunizieren. Die Nora-App hilft insbesondere Menschen mit einer Hör- oder Sprechstörung.

https://www.nora-notruf.de

Nora-App auf einem Smartphonr
© Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen

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