3. Mai 2022
Informationen

3.000 Euro für ausländische Pflegefachkräfte

Quelle: MAGS NRW Pressemitteilung: Minister Laumann - Willkommensgeld für ausländische Pflegefachkräfte

Mit einem „Willkommensgeld NRW“ in Höhe von 3.000 Euro will Arbeits- und Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann ausländischen Pflegekräften den beruflichen Neustart in Nordrhein-Westfalen erleichtern. Das Angebot richtet sich an Menschen aus Nicht-EU-Ländern, die in ihrem Heimatland bereits als Pflegefachkräfte gearbeitet und sich für einen Wechsel nach Deutschland entschieden haben.

Bis zur vollständigen Anerkennung ihrer fachlichen Qualifikation müssen sie hier häufig eine Anpassungsqualifizierung durchlaufen und können in ihrer ersten Zeit in Deutschland nur als Pflegehilfskräfte mit entsprechend geringerer Bezahlung arbeiten.

„Die Corona-Pandemie hat den Fachkräftemangel in der Pflege noch einmal verschärft. Deshalb setzen wir neben Verbesserungen in der Aus- und Weiterbildung auch auf die Einwanderung von ausländischen Fachkräften“, sagte Minister Laumann. „Mit dem Willkommensgeld wollen wir ihnen die Entscheidung für eine Arbeitsaufnahme in Nordrhein-Westfalen erleichtern und ihnen beim Neuanfang helfen.“ Das Angebot richte sich ausdrücklich auch an geflüchtete Pflegefachkräfte aus der Ukraine, betonte Laumann.

Das „Willkommensgeld NRW“ soll unter anderem die Kosten des Visums und der Einreiseerlaubnis, der Unterkunft bei der Einreise, der Erstausstattung der Wohnung und des Lebensunterhalts im Anerkennungsverfahren abfedern. Bei den Pflegekräften werden grundlegende Deutschkenntnisse bereits vorausgesetzt. Allerdings müssen sie neben der fachlichen Anpassungsqualifizierung häufig auch an zusätzlichen, berufsspezifischen Sprachkursen teilnehmen, um in Deutschland eine Tätigkeit als Pflegefachkraft ausüben zu können.

Um das „Willkommensgeld NRW“ zu erhalten, müssen die ausländischen Pflegekräfte ihre in Nordrhein-Westfalen ausgestellte Aufenthaltserlaubnis, den Zwischenbescheid der Bezirksregierung Münster zum Berufsanerkennungsverfahren sowie einen Arbeitsvertrag als Pflegekraft bei einer Arbeitsstätte in Nordrhein-Westfalen vorlegen.

Zentrale Stelle für die Umsetzung des „Willkommensgeldes NRW“ ist die Landes‐Gewerbeförderungsstelle des nordrhein‐westfälischen Handwerks e.V. (LGH). Bei der LGH ist die „Fachstelle zur Koordinierung der Einwanderung von Fachkräften“ angesiedelt, die sich um Fachkräfte jeder Profession, also auch im Gesundheitswesen, kümmert. Aufgrund ihrer langjährigen Erfahrung bietet sie gute Voraussetzungen dafür, die Auszahlung des „Willkommensgeldes NRW“ effizient zu organisieren.

Insgesamt können 2.500 Personen mit dem „Willkommensgeld NRW“ unterstützt werden. Dafür stehen bis zu 7,5 Millionen Euro aus EU-Mitteln zur Verfügung.

Zur Information der Interessentinnen und Interessenten hat die LGH eine Website zum „Willkommensgeld NRW “eingerichtet (www.willkommensgeld.lgh.nrw), außerdem bereitet das Ministerium einen entsprechenden Flyer vor.

MAGS NRW




Steuererleichterung für Pflegende

Wer sich um eine Pflegebedürftige oder einen Pflegebedürftigen kümmert, kann in seiner Steuererklärung einen Pauschbetrag geltend machen. Bisher war das erst ab Pflege­grad 4 möglich. Ab dem Steuerjahr 2021 gilt die Steuer­entlastung schon ab Pflegegrad 2. Zusätzlich werden die Beträge erhöht.

VdK: Alle Infos hier ...


Neue Be­hin­der­ten-
und Pflege-Pauschbeträge

Die Behinderten-Pauschbeträge in § 33b Abs. 3 Satz 2 EStG werden verdoppelt. Zugleich wird die hinsichtlich des Grads der Behinderung veraltete Systematik an das Sozialrecht angeglichen. Daher wird in Zukunft eine Behinderung bereits ab einem Grad der Behinderung von 20 (bisher 25) festgestellt und die Systematik in 10er Schritten bis zu einem Grad der Behinderung von 100 fortgeschrieben:

Haufe Online Redaktion: Neue Be­hin­der­ten- und Pflege-Pauschbeträge


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