Sozialpolitik

Nichtinanspruchnahme von Hartz-IV

Nach gängiger EU-Festlegung gilt eine Person als arm, wenn sie weniger als 60 Prozent des durchschnittlichen Nettoeinkommens zur Verfügung hat. In Deutschland lag diese Schwelle 2016 für Einpersonenhaushalte bei 969 Euro im Monat. Nichtsdestotrotz stellen nicht alle Personen in Deutschland einen Antrag auf Hartz-IV-Leistungen, obwohl sie hilfebedürftig im Sinne des SGB II sind. Grund hierfür ist unter anderem die Komplexität des sozialen Sicherungssystems. So wissen viele Menschen nicht genau, auf welche Sozialleistung (Arbeitslosengeld, Wohngeld, Kinderzuschlag) sie Anspruch haben oder sind von der Antragsstellung überfordert. Hinzu kommt, dass die Hartz-IV-Beträge bei Erwerbstätigen zum Teil gering ausfallen und gesetzliche Verpflichtungen mit sich bringen, weshalb der Anreiz zur Antragsstellung noch geringer ausfällt.

Hartz-IV-Rechner

Um möglichst einfach und diskret zu prüfen, ob man als hilfebedürftig nach SGB II gilt, empfehlen wir ihnen Hartz-IV Rechner im Internet zu nutzen. Auf diese Weise erhalten sie schnell darüber Auskunft, ob ihnen Leistungen zustehen und falls ja, in welcher Höhe.

Hartz-IV-Rechner: Arbeitslosengeld 2 (ALG II) berechnen

Schlagworte Hartz-IV | SGB | Sozialgesetzbuch | SGB II | Arbeitslosengeld II | ALG II

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