Soziale Leistungen

Bonn/Rhein-Sieg-Kreis

Für Verfahren nach dem Schwerbehindertenrecht sind die Kreise und kreisfreien Städte zuständig. Dies richtet sich nach ihrem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt.

RHEIN-SIEG

Der Landrat
Abteilung Versorgungsamt
Kaiser-Wilhelm-Platz 1
53721 Siegburg

Telefon: 02241-133366

versorgungsamt@rhein-sieg-kreis.de

Internet:
Rhein-Sieg-Kreis_Versorgungsamt


BONN

Amt für Soziales und Wohnen
Amt 50-32

Zeppelinstraße 7a
53177 Bonn

Telefon:
0228-77 49 56

Internet:
Stadt Bonn_Amt für Soziales und Wohnen

Schwerbehinderung: Online-Antrag

Über eine Internetseite der Bezirksregierung Münster haben Menschen mit Behinderung die Möglichkeit, auf elektronischen Wege einen Antrag nach dem Schwerbehindertenrecht (SGB IX) zur Feststellung eines Grades der Behinderung (GdB) und/oder von Merkzeichen zu stellen.

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