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Für Verfahren nach dem Schwerbehindertenrecht sind die Kreise und kreisfreien Städte zuständig. Dies richtet sich nach ihrem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt.
Der Landrat
Abteilung Versorgungsamt
Kaiser-Wilhelm-Platz 1
53721 Siegburg
Telefon: 02241-133366
versorgungsamt@rhein-sieg-kreis.de
Internet:
Rhein-Sieg-Kreis_Versorgungsamt
Amt für Soziales und Wohnen
Amt 50-32
Zeppelinstraße 7a
53177 Bonn
Telefon:
0228-77 49 56
Internet:
Stadt Bonn_Amt für Soziales und Wohnen
Schwerbehinderung: Online-Antrag
Über eine Internetseite der Bezirksregierung Münster haben Menschen mit Behinderung die Möglichkeit, auf elektronischen Wege einen Antrag nach dem Schwerbehindertenrecht (SGB IX) zur Feststellung eines Grades der Behinderung (GdB) und/oder von Merkzeichen zu stellen.
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