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Für Verfahren nach dem Schwerbehindertenrecht sind die Kreise und kreisfreien Städte zuständig. Dies richtet sich nach ihrem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt.
Der Landrat
Abteilung Versorgungsamt
Kaiser-Wilhelm-Platz 1
53721 Siegburg
Telefon: 02241-130
versorgungsamt@rhein-sieg-kreis.de
Internet:
Rhein-Sieg-Kreis_Versorgungsamt
Amt für Soziales und Wohnen
Amt 50-32
Zeppelinstraße 7a
53177 Bonn
Telefon:
0228-77 49 56
Internet:
Stadt Bonn_Amt für Soziales und Wohnen
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