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Für Verfahren nach dem Schwerbehindertenrecht sind ab die Kreise und kreisfreien Städte zuständig. Dies richtet sich nach ihrem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt.
Rheinisch-Bergischer Kreis
Amt für Gesundheitsdienste
An der Gohrsmühle 25 (Zanders-Bürogebäude)
51465 Bergisch Gladbach
Telefon: 02202-13-6240
Fax: 02202-13-106240
schwerbehindertenausweis@rbk-online.de
Internet:
Rheinisch Bergischer Kreis_Schwerbehindertenausweis
Schwerbehinderung: Online-Antrag
Über eine Internetseite der Bezirksregierung Münster haben Menschen mit Behinderung die Möglichkeit, auf elektronischen Wege einen Antrag nach dem Schwerbehindertenrecht (SGB IX) zur Feststellung eines Grades der Behinderung (GdB) und/oder von Merkzeichen zu stellen.
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