Soziale Leistungen

Rheinisch-Bergischer Kreis

Für Verfahren nach dem Schwerbehindertenrecht sind ab die Kreise und kreisfreien Städte zuständig. Dies richtet sich nach ihrem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt.

RHEINISCH-BERGISCHER KREIS

Rheinisch-Bergischer Kreis
Amt für Gesundheitsdienste

An der Gohrsmühle 25 (Zanders-Bürogebäude)
51465 Bergisch Gladbach

Telefon: 02202-13-6240

Fax: 02202-13-106240

schwerbehindertenausweis@rbk-online.de

Internet:
Rheinisch Bergischer Kreis_Schwerbehindertenausweis

Schwerbehinderung: Online-Antrag

Über eine Internetseite der Bezirksregierung Münster haben Menschen mit Behinderung die Möglichkeit, auf elektronischen Wege einen Antrag nach dem Schwerbehindertenrecht (SGB IX) zur Feststellung eines Grades der Behinderung (GdB) und/oder von Merkzeichen zu stellen.

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