Soziale Leistungen

Minden-Lübbecke

Für Verfahren nach dem Schwerbehindertenrecht sind die Kreise und kreisfreien Städte zuständig. Dies richtet sich nach ihrem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt.

MINDEN-LÜBBECKE

Kreis Minden-Lübbecke
Der Landrat
Portastraße 13
32423 Minden

Telefon: 0571-807-0

sozialamt@minden-luebbecke.de

Internet:
www.minden-luebbecke.de/Service/Soziales

Schwerbehinderung: Online-Antrag

Über eine Internetseite der Bezirksregierung Münster haben Menschen mit Behinderung die Möglichkeit, auf elektronischen Wege einen Antrag nach dem Schwerbehindertenrecht (SGB IX) zur Feststellung eines Grades der Behinderung (GdB) und/oder von Merkzeichen zu stellen.

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