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Für Verfahren nach dem Schwerbehindertenrecht sind die Kreise und kreisfreien Städte zuständig. Dies richtet sich nach ihrem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt.
Kreis Herford
Soziales
Amtshausstraße 3
32051 Herford
Telefon: 05221-1312 30
Telefax: 05221-1319 02
Internet:
www.kreis-herford.de/Politik-Verwaltung/Erreichbarkeit
Hinweis 1: Die Büros der Mitarbeiter finden Sie im Gebäude Amtshausstraße 3, Ebene 2, auf dem mittleren Flur.
Hinweis 2: Schwerbehindertenparkplätze sind von der Wittekindstraße aus zu erreichen. Von dort gibt es einen barrierfreien Zugang zum Kreishaus. Weitere Schwerbehindertenparkplätze befinden sich an der Amtshausstraße in der Nähe des Haupteingangs.
Schwerbehinderung: Online-Antrag
Über eine Internetseite der Bezirksregierung Münster haben Menschen mit Behinderung die Möglichkeit, auf elektronischen Wege einen Antrag nach dem Schwerbehindertenrecht (SGB IX) zur Feststellung eines Grades der Behinderung (GdB) und/oder von Merkzeichen zu stellen.
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