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Für Verfahren nach dem Schwerbehindertenrecht sind die Kreise und kreisfreien Städte zuständig. Dies richtet sich nach ihrem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt.
Rhein-Erft-Kreis
Amt für Familien, Generationen und Soziales
Willi-Brandt-Platz 1
50126 Bergheim
Telefon: 02271/83-45031
Fax: 02271/83-35011
Schwerbehindertenangelegenheiten@rhein-erft-kreis.de
Mehr Infos im Internet:
Rhein-Erft-Kreis: Amt für Familien-Senioren und Soziales
Schwerbehinderung: Online-Antrag
Über eine Internetseite der Bezirksregierung Münster haben Menschen mit Behinderung die Möglichkeit, auf elektronischen Wege einen Antrag nach dem Schwerbehindertenrecht (SGB IX) zur Feststellung eines Grades der Behinderung (GdB) und/oder von Merkzeichen zu stellen.
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