Soziale Leistungen

Rhein-Erft-Kreis

Für Verfahren nach dem Schwerbehindertenrecht sind die Kreise und kreisfreien Städte zuständig. Dies richtet sich nach ihrem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt.

RHEIN-ERFT-KREIS

Rhein-Erft-Kreis
Amt für Familien, Generationen und Soziales
Willi-Brandt-Platz 1
50126 Bergheim

Telefon: 02271/83-45031

Fax: 02271/83-35011

Schwerbehindertenangelegenheiten@rhein-erft-kreis.de

Mehr Infos im Internet:
Rhein-Erft-Kreis: Amt für Familien-Senioren und Soziales

Schwerbehinderung: Online-Antrag

Über eine Internetseite der Bezirksregierung Münster haben Menschen mit Behinderung die Möglichkeit, auf elektronischen Wege einen Antrag nach dem Schwerbehindertenrecht (SGB IX) zur Feststellung eines Grades der Behinderung (GdB) und/oder von Merkzeichen zu stellen.

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