Soziale Leistungen

Recklinghausen

Für Verfahren nach dem Schwerbehindertenrecht sind die Kreise und kreisfreien Städte zuständig. Dies richtet sich nach ihrem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt.

RECKLINGHAUSEN

Hausanschrift:
Kreis Recklinghausen
Fachdienst 59
Schwerbehindertenangelegenheiten
Castroper Straße 30 (Ecke Dordrechtring)
45665 Recklinghausen

Hotline: 02361-53 6555

Fax: 02361-53 6584

PER POST:
Kreis Recklinghausen
Fachdienst 59
Schwerbehindertenangelegenheiten
Kurt-Schumacher-Allee 1
45657 Recklinghausen

Telefon: 02361-530

Internet:
Kreis Recklinghausen_Bürgerservice für Soziales, Familie und Schwerbehinderung

Schwerbehinderung: Online-Antrag

Über eine Internetseite der Bezirksregierung Münster haben Menschen mit Behinderung die Möglichkeit, auf elektronischen Wege einen Antrag nach dem Schwerbehindertenrecht (SGB IX) zur Feststellung eines Grades der Behinderung (GdB) und/oder von Merkzeichen zu stellen.

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