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Für Verfahren nach dem Schwerbehindertenrecht sind die Kreise und kreisfreien Städte zuständig. Dies richtet sich nach ihrem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt.
Hausanschrift:
Kreis Recklinghausen
Fachdienst 59
Schwerbehindertenangelegenheiten
Castroper Straße 30 (Ecke Dordrechtring)
45665 Recklinghausen
Hotline: 02361-53 6555
Fax: 02361-53 6584
PER POST:
Kreis Recklinghausen
Fachdienst 59
Schwerbehindertenangelegenheiten
Kurt-Schumacher-Allee 1
45657 Recklinghausen
Telefon: 02361-530
Internet:
Kreis Recklinghausen_Bürgerservice für Soziales, Familie und Schwerbehinderung
Schwerbehinderung: Online-Antrag
Über eine Internetseite der Bezirksregierung Münster haben Menschen mit Behinderung die Möglichkeit, auf elektronischen Wege einen Antrag nach dem Schwerbehindertenrecht (SGB IX) zur Feststellung eines Grades der Behinderung (GdB) und/oder von Merkzeichen zu stellen.
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