Soziale Leistungen

Oberbergischer Kreis

Für Verfahren nach dem Schwerbehindertenrecht sind die Kreise und kreisfreien Städte zuständig. Dies richtet sich nach ihrem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt.

OBERBERGISCHER KREIS

Der Landrat
Amt für Soziale Angelegenheiten
Moltkestraße 42
51643 Gummersbach

Telefon: 02261/88-0

schwerbehindertenrecht@obk.de

Internet:
Oberbergischer Kreis_Amt für Soziale Angelegenheiten

Schwerbehinderung: Online-Antrag

Über eine Internetseite der Bezirksregierung Münster haben Menschen mit Behinderung die Möglichkeit, auf elektronischen Wege einen Antrag nach dem Schwerbehindertenrecht (SGB IX) zur Feststellung eines Grades der Behinderung (GdB) und/oder von Merkzeichen zu stellen.

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