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Für Verfahren nach dem Schwerbehindertenrecht sind die Kreise und kreisfreien Städte zuständig. Dies richtet sich nach ihrem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt.
Stadt Krefeld
Soziales, Senioren und Wohnen - FB 50
Von der Leyen-Platz 1
Zimmer A 71
47729 Krefeld
Telefon: 02151-863041
Internet:
www.krefeld.de/de/soziales/sozialwesen
Schwerbehinderung: Online-Antrag
Über eine Internetseite der Bezirksregierung Münster haben Menschen mit Behinderung die Möglichkeit, auf elektronischen Wege einen Antrag nach dem Schwerbehindertenrecht (SGB IX) zur Feststellung eines Grades der Behinderung (GdB) und/oder von Merkzeichen zu stellen.
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