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Für Verfahren nach dem Schwerbehindertenrecht sind die Kreise und kreisfreien Städte zuständig. Dies richtet sich nach ihrem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt.
Kreis Höxter
Der Landrat
Abteilung: Finanzielle Hilfen und Schule
Moltkestraße 12
37671 Höxter
Telefon: 05271-965-0
Internet:
Kreis Höxter_Dienstleistungsbereich "Sozialleistungen"
Schwerbehinderung: Online-Antrag
Über eine Internetseite der Bezirksregierung Münster haben Menschen mit Behinderung die Möglichkeit, auf elektronischen Wege einen Antrag nach dem Schwerbehindertenrecht (SGB IX) zur Feststellung eines Grades der Behinderung (GdB) und/oder von Merkzeichen zu stellen.
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