Soziale Leistungen

Herford

Für Verfahren nach dem Schwerbehindertenrecht sind die Kreise und kreisfreien Städte zuständig. Dies richtet sich nach ihrem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt.

KREIS HERFORD

Kreis Herford
Soziales
Amtshausstraße 3
32051 Herford

Telefon: 05221-1312 30

Telefax: 05221-1319 02

info@kreis-herford.de

Internet:
www.kreis-herford.de/Politik-Verwaltung/Erreichbarkeit

Hinweis 1: Die Büros der Mitarbeiter finden Sie im Gebäude Amtshausstraße 3, Ebene 2, auf dem mittleren Flur.

Hinweis 2: Schwerbehindertenparkplätze sind von der Wittekindstraße aus zu erreichen. Von dort gibt es einen barrierfreien Zugang zum Kreishaus. Weitere Schwerbehindertenparkplätze befinden sich an der Amtshausstraße in der Nähe des Haupteingangs.

Schwerbehinderung: Online-Antrag

Über eine Internetseite der Bezirksregierung Münster haben Menschen mit Behinderung die Möglichkeit, auf elektronischen Wege einen Antrag nach dem Schwerbehindertenrecht (SGB IX) zur Feststellung eines Grades der Behinderung (GdB) und/oder von Merkzeichen zu stellen.

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