WEGEN CORONA:

Mitglieder fragen nach Patientenverfügungen!

In der Corona-Krise denken viele unserer Mitglieder über den Ernstfall nach und darüber, welche Maßnahmen sie sich im Ernstfall wünschen. Dies kann in einer Patientenverfügung festgelegt werden. Da bei Covid-19 je nach Krankheitsverlauf eine künstliche Beatmung notwendig werden kann, sollten bereits verfasste Patientenverfügungen nochmals genau durchgelesen und eventuell angepasst werden. Dazu raten Experten. Als Erstes sollte man sich fragen: Was habe ich genau zum Thema künstliche Beatmung verfügt? Und weiter: Hat sich meine Meinung zu den medizinischen Maßnahmen aufgrund der aktuellen Lage geändert?

Wer noch keine Patientenverfügung besitzt, kann die Broschüre „Ein Augenblick kann alles ändern …“ beim Sozialverband VdK NRW erwerben. Die Broschüre hat das Format 21x29,5 cm (DIN-A4) mit 30 Seiten und kann gegen eine Schutzgebühr von EUR 2,50 pro Exemplar (zuzüglich Portokosten, Mindestabnahme zwei Stück) bestellt werden. Neben vielen Informationen rund um die Patientenverfügung, Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht enthält die Broschüre die entsprechenden Formulare zum Heraustrennen. Außerdem erhalten Sie eine Notfallkarte.

Bestellungen per E-Mail an: nordrhein-westfalen@vdk.de oder per Fax an: (0211) 3 84 12 66. Telefonische Bestellungen werden nicht akzeptiert.

Wichtiger Hinweis: Da die Patientenverfügung Fragen zur medizinischen Behandlung regelt, sollten Sie sich vor allem mit Ihrem Arzt beraten. Der VdK kann und darf seine Mitglieder beim Ausfüllen von Patientenverfügung nicht unterstützen, da bei Meinungsverschiedenheiten über das Fortführen der Behandlung letztlich das Zivilgericht entscheidet. Der VdK berät und vertritt seine Mitglieder ausschließlich in sozialrechtlichen Angelegenheiten.










































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