25. Januar 2023
Gemeinsame Erklärung von VdK NRW und SoVD NRW

Sozialverbände kritisieren drohenden Personalabbau in der Versorgungsverwaltung

Spürbare Nachteile für Menschen mit Behinderung

© VdK NRW und SoVD NRW

Wer wegen gesundheitlicher Probleme vorzeitig in Rente gehen muss und dies ohne Abschläge tun möchte oder wer als mobilitätsbeeinträchtigter Mensch mit seinem Auto einen Behindertenparkplatz benötigt, braucht hierfür die Anerkennung als schwerbehinderter Mensch durch das Versorgungsamt. Die Arbeit der Versorgungsämter liegt in NRW in kommunaler Hand. Das Personal wird vom Land refinanziert. Nun soll nach Plänen der Landesregierung diese Finanzierung um 120 Vollzeitstellen gekürzt werden. In der Folge wird es in den Kommunen zu Stellenstreichungen oder -verschiebungen kommen.

Mit der Kürzung setzt das Land eine gesetzliche Regelung um, wonach der Personalbedarf in der Versorgungsverwaltung alle drei Jahre überprüft und bei einer wesentlichen Abweichung der Antragsmenge angepasst werden muss. Und in der Tat sank die Zahl der Anträge auf Schwerbehinderung in den vergangenen Jahren stark ab. Dabei wird von der Landesregierung allerdings außer Acht gelassen, dass dieser Rückgang auf die besondere Corona-Situation zurückzuführen ist. So haben gerade Menschen mit chronischen Erkrankungen und Behinderung während der Pandemie alle Kontakte vermieden, waren stark verängstigt und suchten kaum Behörden oder Fachärzte auf.

Die Sozialverbände VdK NRW und SoVD NRW sind gemeinsam in großer Sorge, dass diese Personalkürzung zu einem dauerhaften Qualitätsverlust in der Versorgungsverwaltung und damit zu spürbaren Nachteilen für Menschen mit Behinderung führt. Der Zugang zu wichtigen Rechten für schwerbehinderte Menschen würde dadurch erschwert.

„Laut unseren Beratungsstellen kommt es bereits heute in einigen Kommunen zu sehr langen Verfahrenslaufzeiten und zu einem zunehmenden Wegfall von Personal durch Krankheit und Ruhestand“, sagt Horst Vöge, Vorsitzender des Sozialverbandes VdK NRW. „Aufgrund der demografischen Entwicklung und der sozialen Unsicherheit rechnen wir künftig mit einer kräftigen Zunahme der Antragszahlen. Einmal abgebautes Personal ist dann, zumal in Zeiten des Fachkräftemangels, nur schwer und schon gar nicht schnell zu ersetzen.“

Auch der Landesvorsitzende des SoVD NRW, Franz Schrewe, übt Kritik: „Mit ausgedünntem Personal wird die Qualität der Arbeit in den Versorgungsbehörden kaum gewährleistet, geschweige denn verbessert“, und fügt hinzu, „ein Stellenabbau ginge zu Lasten der Betroffenen, deren gutes Recht es ist, dass ihre Anträge auf Feststellung einer Schwerbehinderung auch innerhalb eines zumutbaren Zeitraums bearbeitet werden.“

Die beiden Sozialverbände fordern daher dringend ein Moratorium, mit dem der gesetzliche Mechanismus ausgesetzt und damit der drohende Personalabbau verhindert wird.

Tobias Zaplata

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