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Hinweis zur Kündigungsfrist aus der Satzung §6, Punkt 2:
Der Austritt (Kündigung) ist durch das Mitglied/den gesetzlichen Vertreter gegenüber dem Verband schriftlich zu erklären. Er kann frühestens 12 Monate nach Erwerb der Mitgliedschaft erklärt werden. Der Austritt ist jeweils nur mit einer Frist von drei Monaten zum Schluss eines Kalenderjahres zulässig.
Bitte wenden Sie sich in schriftlicher Form an nordrhein-westfalen@vdk.de oder direkt an den für Sie zuständigen Kreisverband.
Schlagworte Adressänderung | Bankdaten | Kündigung | Kündigungsfrist | Namensänderung
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