Änderungen zu Ihrer Mitgliedschaft


  • Die folgenden Formulare zur Änderung der Mitgliedschaft sind nur für Mitglieder bestimmt, die beim VdK in Nordrhein-Westfalen Mitglied sind.

  • Mitglieder aus einem anderen Bundesland melden sich bitte direkt bei Ihrem VdK-Landesverband


  • Änderungen des Zahlenden (z. B.: Tochter zahlt ab sofort für ihre Mutter)
  • Kündigung (bei Sterbefall fügen Sie bitte eine Kopie der Sterbeurkunde bei)

Hinweis zur Kündigungsfrist aus der Satzung §6, Punkt 2:
Der Austritt (Kündigung) ist durch das Mitglied/den gesetzlichen Vertreter gegenüber dem Verband schriftlich zu erklären. Er kann frühestens 12 Monate nach Erwerb der Mitgliedschaft erklärt werden. Der Austritt ist jeweils nur mit einer Frist von drei Monaten zum Schluss eines Kalenderjahres zulässig.

  • Namensänderung

Bitte wenden Sie sich in schriftlicher Form an nordrhein-westfalen@vdk.de oder direkt an den für Sie zuständigen Kreisverband.

Schlagworte Adressänderung | Bankdaten | Kündigung | Kündigungsfrist | Namensänderung

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  • Externe Medien
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