Springen Sie direkt:
Die Kreisverbände und Rechtsabteilungen des Sozialverbandes VdK NRW bieten kompetente Beratung und Rechtsvertretung in Widerspruchs- und Klageverfahren zur Durchsetzung von Rechtsansprüchen in den unten genannten Rechtsgebieten. Grundsätzlich nicht vom Angebot umfasst ist das Ausfüllen von Leistungsanträgen. Diese nicht abschließende Angebotsbeschreibung dient der landesweit einheitlichen Handhabung und richtet sich sowohl an haupt- und ehrenamtliche Berater*innen sowie an Mitglieder.
Für das konkrete Rechtsberatungsangebot in Ihrem Kreisverband ziehen Sie bitte dessen - ggfs. im Einzelfall abweichende - Leistungsbeschreibung zu Rate.
Schlagworte Arbeitslosenrecht | Gesetzliche Unfallversicherung | Beratung | Rechtsberatung | Grundsicherung | Gesetzliche Krankenversicherung | Gesetzliche Pflegeversicherung | Schwerbehindertenrecht | Soziales Entschädigungsrecht | Feststellung Grad der Behinderung | Schwerbehindertenausweis | Nachteilsausgleichen | Erwerbsminderungsrente | Reha | Rehabilitation | Hilfsmittel | Pflege | Pflegegrad
Das Rechtsberatungsangebot als pdf:
* Im Bereich der Pflege berät und vertritt der VdK auch Personen, die privat pflegeversichert sind. Das bezieht sich allerdings ausschließlich auf Leistungen, die im SGB XI für gesetzlich und privat versicherte Personen gleichermaßen geregelt sind wie etwa die Festlegung des Pflegegrades. Hintergrund ist, dass diese Leistungen im Streitfall vor dem Sozialgericht eingeklagt werden können, während im übrigen der Rechtsweg zu den Zivilgerichten führt, bei denen der VdK nicht klagebefugt ist. Auf das besondere Kostenrisiko ist hinzuweisen: im Unterliegensfall sind die gegnerischen Anwaltskosten zu tragen.
Bildrechte auf der Seite "http://www.vdk.de//nrw/pages/mitgliedschaft/82859/unsere_leistungen":
Liste der Bildrechte schließen
Wir setzen auf unserer Website Cookies ein. Einige von ihnen sind notwendig, während andere uns helfen, unser Onlineangebot zu verbessern.