Springen Sie direkt:
Für einen Beitrag von monatlich 5,50 Euro pro Mitgliedschaft können Sie - unter Anerkennung der Satzung - jetzt Mitglied beim VdK NRW werden. Partner- und/oder Familientarife etc. bieten wir nicht an.
Um Mitglied zu werden, füllen Sie bitte die Beitrittserklärung aus:
Datenschutzhinweise des Sozialverbands VdK NRW e. V.
So geht es weiter:
Beitrittserklärungen darf der Sozialverband VdK NRW nur als Originale annehmen. Senden Sie deshalb Ihre ausgefüllte Beitrittserklärung per Post an den für Sie zuständigen Kreisverband. Welcher Kreisverband für Sie zuständig ist, erfahren Sie hier:
Zur Online-Beitrittserklärung
geht es hier:
Der Rechtsschutz (wichtige Hinweise)
Gerade in Zeiten knapper öffentlicher Kassen müssen viele Bürger immer wieder feststellen, dass Anträge auf Rente oder sonstige Sozialleistungen oft erst einmal abgelehnt werden.
VdK-Mitglieder brauchen eine solche Ablehnung nicht zu fürchten, denn die juristisch qualifizierten Mitarbeiter unserer Kreisverbände und der acht Rechtsabteilungen in Nordrhein-Westfalen sorgen dafür, dass die Mitglieder zu ihrem Recht kommen. Weil diese Mitarbeiter auf das Sozialrecht spezialisiert sind, ist eine optimale Beratung und Prozessvertretung sichergestellt. Damit es jedoch nicht erst zu einer Ablehnung bei Antragsverfahren kommt, können und sollen sich unsere Mitglieder schon vor der Antragstellung in unseren Geschäftsstellen fachkundig beraten lassen.
Die Gebühren für die Durchführung eines Verfahrens erfragen Sie bitte in unseren Geschäftsstellen (Kreisverbänden) und Rechtsabteilungen.
Neumitglieder, die dem Verband noch nicht ein Jahr angehören, haben bei Inanspruchnahme der Vertretung in einem Rechtsbehelfs- oder Rechtsmittelverfahren einen Solidarbeitrag in Höhe von einem Mitgliederjahresbeitrag zu zahlen.
Schlagworte Mitgliedschaft | Beitrittserklärung online | kostenloses Info-Material | Satzung | Anmeldung | Aufnahmeantrag | Beitritt | Mitgliedsbeitrag | Antrag | Fristen | Mustervorlagen | Formulare
Der VdK NRW bei Facebook
Der VdK NRW bei Instagram
Sofern Sie gegen einen Bescheid Widerspruch oder gegen einen Widerspruchsbescheid Klage einreichen wollen, so können Sie dies zur Fristwahrung selbst bei der zuständigen Behörde / beim zuständigen Sozialgericht schriftlich mittels eigenhändiger Unterschrift sowie Ort und Datum, unter Angabe Ihrer Adresse, Aktenzeichen der Behörde sowie unter Beifügung einer Kopie des oder der Bescheide innerhalb der Rechtsbehelfsfrist von einem Monat ab Zugang tun. Hier geht es zu unseren Mustervorlagen:
Hier finden Sie "Übersetzungen" der Internetseite des VdK NRW in leichter Sprache und erfahren, was dies genau ist:
Bildrechte auf der Seite "http://www.vdk.de//nrw/pages/mitgliedschaft/63930/mitgliedschaft_vdk_nrw_mitglied_werden":
Liste der Bildrechte schließen
Wir setzen auf unserer Website Cookies ein. Einige von ihnen sind notwendig, während andere uns helfen, unser Onlineangebot zu verbessern.