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Mit dem "VdK Preis für Menschen mit Behinderung in Beschäftigung und Ausbildung" möchte der Sozialverband VdK NRW in diesem Jahr zum 9. Mal herausragende Beispiele für die Teilhabe am Arbeitsleben würdigen. Im Rahmen der Auszeichnung, die den Beinamen "vilmA - vorbildlich, individuell, leistungsstark und motiviert in der Arbeitswelt" trägt, stehen Preisgelder von jeweils 1.500 Euro für bis zu acht Kandidatinnen und Kandidaten bereit. Bewerbungen können bis zum 31. Juli 2023 eingereicht werden.
"Mit Behinderung erfolgreich im Job - das ist für viele Betroffene eine Selbstverständlichkeit", macht der Vorsitzende des Sozialverbands VdK NRW, Horst Vöge, zum Start der Ausschreibung deutlich. "Nichtsdestotrotz haben sie immer noch deutlich schlechtere Chancen als Menschen ohne Behinderung, den Beruf ihrer Wahl zu ergreifen oder einen Ausbildungsplatz zu erhalten, der den eigenen Neigungen und Begabungen entspricht." Denn während Bewerberinnen und Bewerber auf dem Arbeitsmarkt in der Regel nach ihren Fähigkeiten, ihren erbrachten Leistungen und ihrer Ausstrahlung beurteilt werden, stoßen Menschen mit Behinderung nach wie vor häufig auf Vorbehalte.
"Sie haben demnach einen Wettbewerbsnachteil, dessen Ursache in den meisten Fällen fehlende Informationen sind - hinsichtlich der beruflichen Leistungsfähigkeit von Menschen mit Behinderung wie auch der vielfältigen Formen der Förderung und Unterstützung, die bei Bedarf möglich sind", so Vöge. Aus diesem Grunde hat der VdK NRW 2008 den "VdK Preis für Menschen mit Behinderung in Beschäftigung und Ausbildung" ins Leben gerufen.
Welche Kriterien sind ausschlaggebend?
Preisträgerinnen und Preisträger können behinderte Auszubildende, Studierende, Beschäftigte und Selbstständige aus allen Fachrichtungen, Branchen und Tätigkeitsebenen ebenso wie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Werkstätten für Menschen mit Behinderung sein. Bei der Auswahl sind sowohl objektive Kriterien wie Prüfungs- und Arbeitsergebnisse als auch soziale Kompetenzen wie besonderer Einsatz, Selbstständigkeit, Zuverlässigkeit und Motivation von Bedeutung. Außerdem ist es für die Beurteilung der Persönlichkeit wichtig zu erfahren, ob sich die vorgeschlagene Person neben der beruflichen Tätigkeit ehrenamtlich engagiert und wie sich die Behinderung gegebenenfalls im Arbeitsalltag auswirkt.
Kandidatinnen und Kandidaten für "vilmA" können von Arbeitgebern, Institutionen, betrieblichen Interessenvertretungen und Einzelpersonen - beispielsweise Pfarrer oder Sporttrainer - vorgeschlagen werden. Vorschläge durch Familienangehörige oder Freunde sind ebenso ausgeschlossen wie Eigenbewerbungen. Die Preisverleihung findet voraussichtlich am 8. Dezember 2023 in Wuppertal statt.
Vorschläge und Referenzen (pro Bewerbung ist beides notwendig)
Bitte schlagen Sie (z. B. der Arbeitgeber/Nachbarin) einen geeigneten Kandidaten mit Wohnort oder Arbeitsplatz in NRW mit dem Formular VORSCHLAG vor. Eine weitere Person oder Organisation (z. B. Kollegin/Pfarrer/Sportverein) füllt den Bogen REFERENZ für den Kandidaten aus. Der/die Kandidat/in selbst unterschreibt beide Unterlagen, bevor sie bei uns eingereicht werden. Bitte beachten Sie: Der Vorschlag/ die Referenz darf nicht über die eigene Familie des/r Kandidat/in erfolgen.
Für die Teilnahme bei vilmA benötigen wir zusätzlich noch einen Nachweis der Schwerbehinderung (z. B. ein Feststellungsbescheid oder medizinische Unterlagen), welche natürlich im Umschlag an uns gesendet werden können und vertraulich behandelt werden.
Gern erhalten wir dazu ein Foto des/r Kandidat/in, z. B. am Arbeitsplatz, gern in höherer Pixelauflösung als JPG.
Sozialverband VdK NRW
Postfach 10 51 42
40042 Düsseldorf
per E-Mail: vilma@vdk.de
Einsendeschluss: 31. Juli 2023
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