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Der Sozialverband VdK Nord hat im vergangenen Jahr vor den Sozialgerichten Nachzahlungen von mehr als 2 Millionen Euro für seine Mitglieder erstritten – Geld, das Betroffenen eigentlich sofort zugestanden hätte.
Die mit Abstand höchsten Nachzahlungen kommen von der Rentenversicherung. „Die Beträge ergeben sich vor allem durch die langen Verfahren bei rückwirkend bewilligten Erwerbsminderungsrenten“, erläutert Landesgeschäftsführer Ronald Manzke, „nicht selten dauert es mehrere Jahre bis zur Entscheidung“. Da die positiven Bescheide dann weitere fortlaufende Zahlungen nach sich ziehen, sei der tatsächliche Wert noch erheblich höher anzusetzen. Jedes zweite Verfahren wegen Erwerbsminderung hat der VdK Nord zugunsten seiner Mitglieder durchsetzen können.
Die meisten Probleme im Zusammenhang mit Alter, Krankheit oder Behinderung seien aber in Beratungsgesprächen und nicht vor Gericht geklärt worden. Allein im vergangenen Jahr haben die VdK-Sozialrechtsreferenten in den sechs Geschäftsstellen Schleswig-Holsteins 5675 Beratungen durchgeführt (15 Prozent mehr als 2021). Und das mit großem Erfolg: Beispielsweise über die Hälfte aller Neufeststellungsanträge im Schwerbehindertenrecht hat das Landesamt für soziale Dienste positiv beschieden. Bei Erstanträgen liegt die Erfolgsquote sogar noch deutlich höher.
Viele Erfolge der VdK-Juristen lassen sich finanziell auch gar nicht darstellen, etwa wenn der Grad der Behinderung erhöht oder eine Reha-Maßnahme erfolgreich durchgesetzt wurde. Wichtiger als möglichst hohe Zahlen sind für den VdK Nord daher gerechte und möglichst zügig abgeschlossene Verfahren. „Wir setzen auch weiterhin alles daran, dass unsere Mitglieder die ihnen zustehenden staatlichen Leistungen erhalten“, so Manzke.
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