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Wer einen Angehörigen pflegt, kann Rentenansprüche erwerben. Auch eine Erwerbsminderungsrente kann dadurch erhöht werden. Selbst wer nie in die Rentenversicherung eingezahlt hat, kann über die häusliche Pflege Rentenpunkte erhalten.
Allerdings fallen die Beiträge, die die Pflegeversicherung aufs Rentenkonto einzahlt, in der Regel nicht sehr hoch aus. Häufig sind sie niedriger als bei einer Berufstätigkeit im selben zeitlichen Umfang. Voraussetzung ist, dass die Person, die gepflegt wird, einen anerkannten Pflegegrad zwischen 2 und 5 hat. Außerdem muss der oder die Angehörige an mindestens zwei Tagen und für mindestens zehn Stunden in der Woche die Pflege zu Hause übernehmen. Gleichzeitig sollte er oder sie nicht mehr als maximal 30 Stunden pro Woche einer Arbeit nachgehen.
Allgemein gilt: Je höher der Pflegegrad, desto höher auch die Rentenansprüche. Wer den Pflegebedürftigen ganz alleine betreut, bekommt mehr Rente. Der Rentenanspruch vermindert sich, wenn zur Unterstützung ein ambulanter Pflegedienst hinzugezogen wird.
Achtung: Für Rentner, die schon regulär in Rente sind, zahlt die Pflegekasse nicht automatisch ein. Sie müssen selbst tätig werden und bei der Rentenversicherung den Wechsel von der Voll-, in eine Teilrente beantragen. Schon der Verzicht auf 1
Wichtig: Wenn die Pflege nicht mehr ausgeübt wird, müssen Renten- und Pflegeversicherung darüber informiert werden.
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