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Für unsere ehrenamtlichen Richter sowie die an der Schöffentätigkeit Interessierten bietet der Sozialverband VdK Nord erstmals eine eigene Schulung an.
Die Fortbildungsveranstaltung findet am Donnerstag, 27. April 2023, in der Zeit von 10 bis 16 Uhr im Tagungszentrum Martinshaus in Rendsburg statt. Geleitet wird sie von Landesvorstandsmitglied Michael Kroglowski, der viele Jahre lang Richter am Sozialgericht Lübeck war. Für Verpflegung und Getränke ist gesorgt. VdK-Mitglieder, die bereits Schöffe sind oder dieses Amt gern ausüben möchten, können sich für die Schulung bis zum 14. April 2023 per E-Mail an aktion.nord@vdk.de anmelden.
Schöffen am Sozialgericht werden alle fünf Jahre neu gewählt und im Gerichtsbezirk des jeweiligen Wohnorts bei Sozialgerichtsverhandlungen eingesetzt. Sie sollen als ehrenamtliche Richter ihre Erfahrungen, Kenntnisse und Wertungen aus dem täglichen Leben in die Verhandlungen und Beratungen einbringen.
Ehrenamtliche Sozialrichter müssen bei Amtsantritt mindestens 25 und dürfen höchstens 69 Jahre alt sein. Die deutsche Staatsbürgerschaft ist nachzuweisen, außerdem müssen sie das Recht haben, öffentliche Ämter zu bekleiden, und der Wohnsitz muss in Schleswig-Holstein liegen.
Für ehrenamtliche Richter gelten dieselben Grundsätze wie für Berufsrichter:
An den Sozialgerichten Schleswig-Holsteins stehen dem hauptamtlichen Richter jeweils zwei ehrenamtliche Richter zur Seite – einer aus dem Lager der Arbeitgeber, der andere kommt aus dem Versichertenkreis. Bei der Rechtsprechung haben alle drei das gleiche Stimmrecht. Das heißt: Theoretisch könnten die beiden ehrenamtlichen Richter ihren hauptamtlichen Kollegen beim Urteil überstimmen.
Das Amt des Schöffen ist ein Ehrenamt. Es wird lediglich eine geringe Aufwandsentschädigung gezahlt. Fahrtkosten werden ebenfalls erstattet. Außerdem hat man das Recht, für die Ausübung dieser Tätigkeit von der Arbeit freigestellt zu werden.
Weitere Informationen über Möglichkeiten, sich sozial im VdK Nord zu engagieren, finden Sie hier.
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Der Sozialverband VdK Nord legt mit Stellungnahmen maßgebliche Einschätzungen und Bewertungen zu geplanten Verordnungen oder Gesetzesentwürfen in Schleswig-Holstein auf den Tisch.
Gesundheitsversorgung von Menschen mit Behinderungen verbessern
Erhöhung Landesblindengeld/Einführung Gehörlosengeld
Alltagsförderungsverordnung
Stellungnahme zur Änderung der Landesverordnung zur Anerkennung und Förderung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag (Alltagsförderungsverordnung - AföVO)
Pflegende Angehörige
Stellungnahme zum Bericht der Landesregierung zur Situation pflegender Angehöriger in Schleswig-Holstein
Selbstbestimmungsstärkungsgesetz
Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Selbstbestimmungsstärkungsgesetzes
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