Psychisch krank am Arbeitsplatz - was ist zu beachten?

Psychische Erkrankungen sind ein absolutes Tabuthema. Gerade daher ist es so wichtig darüber zu sprechen. Welche Rechte und Pflichten haben Arbeitnehmer und Arbeitgeber, wenn eine solche Erkrankung auftritt? Wir beantworten die wichtigsten Fragen zum Thema.

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Warum reden wir über psychische Erkrankungen am Arbeitsplatz?
Weil es viele Menschen betrifft, deren Leistungsfähigkeit und Wohlbefinden davon negativ beeinflusst wird. Dennoch wird es oftmals nicht thematisiert. Dabei hat der Arbeitsplatz große Auswirkungen auf das psychische Wohlbefinden.

Wie viele sind davon betroffen?
Das Bundesgesundheitsministerium geht davon aus, dass jeder Dritte während seines Lebens von einer psychischen Erkrankung betroffen ist. Manche Quellen sprechen sogar von 40 bis 50 Prozent. Was auf jeden Fall zu verzeichnen ist: Jede zweite Frührente wird aufgrund einer psychischen Erkrankung bewilligt.

Wie wird diese Erkrankung ausgelöst?
Die Ursachen sind ganz unterschiedlich. Das kann Stress oder eine Überbelastung sein. Im Arbeitskontext ist es oftmals so, dass Strukturen, Entscheidungs- und Ermessensspielräume fehlen – was Konflikte am Arbeitsplatz hervorrufen kann. Auch der technische Fortschritt ist ein großer Aspekt, beispielsweise sollen Arbeitnehmer immer erreichbar sein. Diese ganzen Umstände können zusammenwirken und die psychische Gesundheit gefährden.

Wie verhalte ich mich am besten, wenn ich selbst betroffen bin?
Das ist natürlich individuell zu sehen, was jemand machen kann oder sollte. Aus rechtlicher Sicht kann man einen Grad der Behinderung (GdB) beantragen. Viele denken, dass das nur aufgrund von körperlichen, orthopädischen Problemen geht. Aber auch psychische Erkrankungen können ein Grund sein, weshalb ein GdB bewilligt wird. Wer merkt, in der Arbeitswelt nicht mehr leistungsfähig zu sein, kann auch eine Erwerbsminderungsrente beantragen – entweder teilweise oder vollständig. Wenn man beispielsweise das Pensum einer vollen Arbeitsstelle nicht mehr schafft, käme eine teilweise Erwerbsminderungsrente infrage. Weitere Möglichkeit: Bei einer längeren Krankheitsphase wird ein betriebliches Eingliederungsmanagement, das sogenannte BEM-Verfahren, nach sechs Wochen angeboten. Und bei Schwerbehinderung können Betroffene die Schwerbehindertenvertretung im Betrieb ansprechen und von ihr beraten werden.

An wen wende ich mich als Erstes?
Ein guter erster Ansprechpartner ist der Hausarzt. Er kann in einer Liste schauen, welche Fachärzte oder Therapeuten in der Nähe sind. Ein solches Verzeichnis hat übrigens auch die Krankenkasse.

Wobei kann ein Therapeut genau helfen?
Er kann eine Diagnose stellen, mit der man einen GdB oder eine Erwerbsminderungsrente beantragen kann.

Welche Pflichten hat ein Arbeitgeber bei psychischen Erkrankungen?
Da der Arbeitgeber eine Fürsorgepflicht für seine Arbeitnehmer hat, muss er dafür sorgen, dass ihr gesundheitliches Wohlbefinden gesichert ist. Das heißt: Alle Gefahren, die im Arbeitskontext bestehen, muss er beseitigen. Zum Beispiel gibt es eine Gefährdungsbeurteilung für die psychische Gesundheit. Da wird geschaut, welche möglichen Gesundheitsgefahren es in dem Bereich gibt. Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, diese Schwachstellen zu minimieren bzw. zu beseitigen.

Was ist hierbei eine Überlastungsanzeige?
Die wird beim Arbeitgeber gestellt, um ihm den Hinweis zu geben, dass permanent eine Überlastungssituation vorliegt und dadurch Schäden für die Gesundheit des Arbeitnehmers entstehen können. Also wenn beispielsweise eine Erzieherin aufgrund einer Unterbesetzung für zu viele Kinder zuständig ist, nicht nachbesetzt wird und diese Belastung sie krank macht, dann kann sie in einer solchen Situation dem Arbeitgeber mit einer Überlastungsanzeige den Hinweis geben: Diese Situation schädigt meine Gesundheit nachhaltig. Zugleich ist der Arbeitnehmer damit auch rechtlich entlastet.

An wen kann man sich noch wenden?
Arbeitnehmer können sich bei einer Überlastungsanzeige auch an den Betriebsrat wenden oder bei Schwerbehinderung an die Schwerbehindertenvertretung.

Wie unterstützt der VdK konkret?
Wenn man krank ist, kann der VdK unterstützen – zum Beispiel beim Antrag auf einen GdB. Sollte man einen Ablehnungsbescheid erhalten, kann der VdK beim Widerspruchs- oder Klageverfahren helfen. Auch wenn ein Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt wurde, unterstützt der VdK beim Widerspruchs- oder Klageverfahren. Und in individuellen Situationen, etwa wenn es ums Krankengeld oder um spezielle Therapieformen geht, ist man beim VdK ebenfalls an der richtigen Adresse.

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