14. März 2023

Arbeit im Alter: Was Rentner verdienen dürfen

Die Zahl der arbeitenden Senioren ist in Schleswig-Holstein deutlich gestiegen - viele brauchen das für ihren Lebensunterhalt. Aber wie viel darf im Alter hinzuverdient werden und was ist zu beachten? Die wichtigsten Fragen und Antworten.

© Canva Bilddatenbank

Spielt das Renteneintrittsalter eine Rolle?
Nicht direkt beim Hinzuverdienst. Wichtig ist nur, ob man eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente bezieht.

Ab wann darf ich unbegrenzt hinzuverdienen?
Seit 2023 neben einer vorgezogenen Altersrente. Bei der Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente wird weiterhin Einkommen angerechnet und kann diese schmälern.

Welche Regelungen galten bisher?
Bis 2019 konnte man mit einer vorgezogenen Altersrente – das ist eine Altersrente vor der Regelaltersgrenze, die individuell für jeden Jahrgang festgelegt wird – 6.300 Euro im Jahr anrechnungsfrei hinzuverdienen. Dies galt auch bei der vollen Erwerbsminderungsrente. Bei der teilweisen Erwerbsminderungsrente hat sich der Betrag, der angerechnet wurde, immer nach dem Einkommen aus den letzten 15 Jahren gerichtet.

Was hat sich während Corona geändert?
Zwar gab es bei vorgezogenen Altersrenten, zum Beispiel Altersrente für schwerbehinderte Menschen oder für besonders langjährige Versicherte, weiterhin Hinzuverdienstgrenzen, diese wurden jedoch stark angehoben: 2020 auf rund 44.500 Euro und 2021/2022 auf 46.000 Euro. Bei der vollen Erwerbsminderungsrente war nach wie vor ein Hinzuverdienst ab 6.300 Euro anrechenbar. Und bei teilweisen Erwerbsminderungsrenten wieder individuell, je nachdem wie viel Einkommen in den letzten 15 Jahren vor Renteneintritt erzielt wurde.

Wie sehen die neuen Bestimmungen aus?
Seit Januar 2023 kann man neben jeder Altersrente, auch neben einer vorgezogenen Altersrente, unbegrenzt hinzuverdienen. Neben einer Erwerbsminderungsrente kann man nicht mehr nur 6.300 Euro bekommen, sondern bei der vollen Erwerbsminderungsrente sind es mindestens 17.800 Euro, bei der teilweisen Erwerbsminderungsrente mindestens 35.600 Euro im Jahr. Auch diese Grenzen können sich noch einmal erhöhen, wenn in den letzten 15 Jahren vor Renteneintritt ein Jahr dabei war, indem sehr viel verdient wurde. Praktisch kann es so aussehen, dass vielleicht sogar das volle Einkommen, das man in der Erwerbsminderungsrente erzielt, anrechnungsfrei ist und die Rente nicht verringert.
Bei Hinterbliebenenrenten ist es noch einmal anders: Hier gilt ein monatlicher Einkommensfreibetrag von rund 950 Euro.

Spielt die Arbeitszeit bei der Erwerbsminderungsrente eine Rolle?
Ja, sogar eine sehr wichtige. Dabei geht es nicht um die Anrechnung von Hinzuverdienst, sondern ob eine volle oder teilweise Erwerbsminderungsrente überhaupt gezahlt wird. Kriterium für eine volle ist, dass man keine drei Stunden täglich am allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein kann. Bei der teilweisen ist das Kriterium drei bis unter sechs Stunden täglich. Wer mehr arbeitet, hat ein größeres Problem, als nur eine reine Rentenkürzung wegen übersteigendem Hinzuverdienst.

Warum werden 42 Prozent aller Anträge auf Erwerbsminderung abgelehnt?
Weil die medizinischen Voraussetzungen, die geprüft werden müssen, nicht bei allen vorliegen. Nachdem ein Rentenantrag gestellt wird, prüft die Rentenversicherung mit dem eigenen medizinischen Dienst, ob das Leistungsvermögen unter drei Stunden täglich – dann wäre man voll erwerbsgemindert – oder unter sechs Stunden täglich für eine teilweise Erwerbsminderungsrente liegt. Wenn der sozialmedizinische Dienst feststellt, dass das Leistungsvermögen noch sechs Stunden und mehr beträgt, wird der Antrag abgelehnt. Dies ist in der Praxis oft der Fall, weil die Prüfungen in der Rentenversicherung oftmals nicht so genau sind, sondern eher oberflächlich.

Was mache ich, wenn mein Antrag abgewiesen wird?
Gegen einen Ablehnungsbescheid kann man Widerspruch erheben und muss den entsprechend begründen. Dazu medizinische Diagnosen, die im Gutachten nicht aufgeführt wurden, nochmal genauer beschreiben, am besten mit Hilfe von Attesten und Befundberichten.

Wie stehen die Chancen bei einer Klage?
Ganz gut. Wer nämlich im Widerspruchsverfahren auch nicht erfolgreich ist, kann beim Sozialgericht klagen. Der Vorteil am sozialgerichtlichen Verfahren ist, dass eine neue medizinische Prüfung eingeleitet wird – diesmal von einem neutralen Sachverständigen. Das ist jemand, den das Gericht bestellt und der in größerem Umfang prüft und sich dafür mehr Zeit nimmt, der ausführlichere Gutachten schreibt als der sozialmedizinische Dienst der Rentenversicherung. Weiterer Vorteil: Weder das Klageverfahren noch das Gutachten kostet etwas. Wer vom VdK vertreten wird, zahlt außerdem nur geringe Vertretungsgebühren.

Wie kann mir der VdK helfen?
Der VdK unterstützt gern und berät bei der Antragstellung, führt das Widerspruchs- und Klageverfahren und begleitet durch eine mögliche Berufung – das alles für einen geringen Mitgliedsbeitrag und geringe Vertretungsgebühren.

Der VdK hilft seinen Mitgliedern bei Fragen im Sozialrecht. Den Mitgliedsantrag finden Sie hier.

Folgen Sie uns auf Instagram

Der VdK Nord ist auch auf Instagram zu finden. Auf unserem Profil geben wir Einblicke in die Verbandsarbeit und zeigen auf, was sich gemeinsam für mehr soziale Gerechtigkeit unternehmen lässt. Wer uns folgen möchte, findet den Kanal unter:
www.instagram.com/vdk_nord
Der Landesverband freut sich auf neue Abonnenten.

Rente falsch berechnet?

Wir sagen Ihnen, was Ihnen laut Sozialrecht zusteht und kämpfen für Ihr Recht. Jetzt Beratung vereinbaren!

© VdK

Dieses Element enthält Daten und Cookies von Google Maps. Ich bin damit einverstanden, dass mir dieser Inhalt angezeigt wird.

Karte anzeigen

Datenschutzeinstellungen

Wir setzen auf unserer Website Cookies ein. Einige von ihnen sind notwendig, während andere uns helfen, unser Onlineangebot zu verbessern.

  • Notwendig
  • Externe Medien
Erweitert

Hier finden Sie eine Übersicht über alle verwendeten Cookies in externen Medien. Sie können Ihre Zustimmung für bestimmte Cookies auswählen.