Springen Sie direkt:
Der Anspruch auf pandemiebedingtes Kinderkrankengeld wurde verlängert - die Erhöhung gilt noch für das Jahr 2022.
Jeder Elternteil hat grundsätzlich Anspruch auf zehn Tage Kinderkrankengeld - für Alleinerziehende sind es 20 Tage. Mit der Coronavirus-Pandemie wurde diese Anzahl auf 30 bzw. 60 Tage erhöht. Diese Anhebung gilt nun noch für das Jahr 2022. Bei mehreren Kindern ist der Anspruch je Elternteil auf 65 Arbeitstage und für Alleinerziehende auf 130 Arbeitstage begrenzt.
Kinderkrankengeld erhalten gesetzlich Versicherte, wenn
Übrigens: Privat Versicherte haben in der Regel keinen Anspruch auf Kinderkrankengeld.
Der VdK Nord ist auch auf Instagram zu finden. Auf unserem Profil geben wir Einblicke in die Verbandsarbeit und zeigen auf, was sich gemeinsam für mehr soziale Gerechtigkeit unternehmen lässt. Wer uns folgen möchte, findet den Kanal unter:
www.instagram.com/vdk_nord
Der Landesverband freut sich auf neue Abonnenten.
Wir sagen Ihnen, was Ihnen laut Sozialrecht zusteht und kämpfen für Ihr Recht. Jetzt Beratung vereinbaren!
Dieses Element enthält Daten und Cookies von Google Maps. Ich bin damit einverstanden, dass mir dieser Inhalt angezeigt wird.
Bildrechte auf der Seite "http://www.vdk.de//nord/pages/84629/verlaengerter_anspruch_auf_kinderkrankengeld":
Liste der Bildrechte schließen
Wir setzen auf unserer Website Cookies ein. Einige von ihnen sind notwendig, während andere uns helfen, unser Onlineangebot zu verbessern.