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Ob in Kiel, Brunsbüttel oder Norderbrarup: „Wir fordern einen barrierefreien Zugang zu allen 29 Impfzentren in Schleswig-Holstein sowie barrierefreie Informationen durch die Gesundheitsämter“, sagt VdK-Landesverbandsvorsitzender Hans-Jürgen Albien. Zudem sei es wichtig, bei der Impfung mit dem Risiko von Impfschäden in geeigneter Weise umzugehen. Albien: „Es sind besonders gesundheitlich verletzliche Personengruppen betroffen. Gleichzeitig sind die Impfstoffe noch nicht jahrzehntelang erprobt. Deshalb muss es ein vereinfachtes Verfahren bei auftretenden Impfschäden geben. Dazu bedarf es einer Ergänzung der Coronavirus-Impfverordnung.“
Der VdK wird sich zur Reihenfolge der zu impfenden Personengruppen nicht positionieren. Als größter Sozialverband Deutschlands vertritt man nahezu alle Personenkreise, die besonders schutzwürdig sind. „Bei begrenzten Impfkapazitäten würde jede Forderung für eine einzelne Personengruppe die Nachrangigkeit einer anderen Gruppe bedeuten“, so Albien.
Der Bundesverband hat ein ausführliches Positionspapier zur Corona-Schutzimpfung veröffentlicht:
https://www.vdk.de/deutschland/pages/service/corona/81012/corona-schutzimpfung
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